Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.62

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(zu Punkt 24.11)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

~- 1 2. Dez. 2024
t {l- A-r 114"1 /2oi 1
Gemeinderat Und Stadtsenat

KPO
loosbruck 12.12.2024

Antrag:

t,." A1lvY1 ~ tt"~<.-U; (1 t - /4;-fGd,A_,v{
Anbringung von Ncnr11f1 ut
il"n für Betroffene häuslicher Gewalt in
Wohnhäusern der lnnsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird beauftragt, den Bürgermeister als Eigentümervertreter der Stadt
Innsbruck gegenüber der lnnsbrucker Immobiliengesellschaft (kurz /IG) zu
beauftragen, einen "Erste-Hilfe-Leitfaden" für Nachbar:innen von Gewaltbetroffenen
und betroffene häuslicher Gewalt in den Eingangsbereichen der von der /IG
verwalteten Wohnhäusern permanent an■ t:kt=it-1gef:"k ~ i ~ ~ ~ .

Mit dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November beginnen
jedes Jahr die 16 Tage gegen genderbasierte Gewalt. In diesen Tagen wird
besonders dazu aufgerufen, sich mit gewaltbetroffenen Personen zu solidarisieren.
Nach diesen Aktionstagen rutscht die Thematik jedoch in der Gesellschaft leider
wieder in den Hintergrund des täglichen Geschehens.
Der Gemeinderat beschließt deshalb die Beauftragung des Stadtsenates, der
wiederum den Bürgermeister beauftragt, gegenüber der IIG eine gut sichtbare
Anbringung eines "Erste-Hilfe-Leitfadens" für betroffene häuslicher Gewalt und deren
unmittelbare Nachbar:innen in den Eingangsbereichen der von der IIG verwalteten
Wohnhäusern einzubringen. Zusätzlich sollten die zuständigen Hausmeister:innen
der IIG regelmäßig beauftragt werden, zu prüfen, ob diese Leitfäden auch nach der
Anbringung weiterhin gut ersichtlich und lesbar sind und diese im Falle von
Beschädigungen zu ersetzen.