Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: EinladungsamtAnlage.pdf
- S.2
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Gemeinderatsklub der GRÜNEN
Gemeinderatsklub der SPÖ
Alternative Liste Innsbruck (ALI)
Herrn Bürgermeister
Georg Willi
im Hause
Innsbruck, am 06.09.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Die Mitglieder des GRÜNEN- und des SPÖ-Gemeinderatsklubs sowie die Alternative
Liste Innsbruck (ALI) beantragen, nach Stadtrecht § 20 Abs. 1 einen Gemeinderat zu
nachstehendem Verhandlungsgegenstand binnen einer Woche einzuberufen:
Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.05.2017
(MagIbk/19537/SP-OE-Ö25/1) im Hinblick auf die dort aufgelisteten
Vorbehaltsflächen zur Mobilisierung von Baulandreserven.
Das Meinungsbild in Sachen Vorbehaltsflächen dürfte sich seit den Festlegungen
des Gemeinderates vom 24. Mai 2017 geändert haben. Die für leistbares Wohnen in
Innsbruck zentrale Frage des Ausweisens von Vorbehaltsflächen muss durch eine
Beschlussfassung im Innsbrucker Gemeinderat im Sinne der Planungssicherheit für
den 2. Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes rasch geklärt werden.
Damals wurde über diese Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte, vorgetragen vom Ausschussvorsitzenden Mag. Lucas Krackl,
abgestimmt. Sie lautete:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig, die Auflage des Entwurfes der 1. Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr.
ÖROKO 2.0, Bereich Gesamtstadt Innsbruck (als Fortschreibung des ÖROKO 2002),
gemäß § 31a TROG 2016, zu beschließen.“
Der Gemeinderat ist dieser Empfehlung mit großer Mehrheit (gegen 6 Stimmen von
RUDI und FPÖ) gefolgt.
Im damaligen Verordnungstext wurde auf S. 18 die gesetzliche Grundlage samt
Kriterien für die Festlegung ausführlich beschrieben. Im Anhang 3 (Tabelle 7) wurden
28 Vorbehaltsflächen aufgelistet.
Die Stadtplanung begründete im Gemeinderat vom 24.05.2017 die verschiedenen
Maßnahmen einschließlich Vorbehaltsflächen so (Auszüge):
„Für den Wohnungsbedarf wurde ... eine Bandbreite von 6.500 bis 7.000 zusätzlichen
Wohnungen für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Weiters wurde die Zielsetzung
formuliert, 50 % dieser Anzahl durch Verdichtung und Umstrukturierung im bestehenden