Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: EinladungsamtAnlage.pdf

- S.4

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die seit über 15 Jahren unbebaut sind und sich der Lage und Größe nach eignen. Bei
diesen Flächen dürfen maximal 50 % für den geförderten Wohnbau gewidmet
werden.
Mit diesem Instrument würde auf Vorbehaltsflächen der Baulandpreis von über 1.000
€ auf die vom Land festgelegten 416 €/m2 gedämpft. Diese Maßnahme wäre in
unserer Stadt mit stark steigenden Grundstückspreisen eine wichtige Voraussetzung
für leistbares Wohnen.
Seit dem 24. Mai 2017 hat sich das Bild aber verändert. Inzwischen hat sich der
Ausschuss mehrheitlich mit Stimmen von FI, FPÖ und ÖVP gegen die Ausweisung
der im damaligen Anhang 3 (Tabelle 7) des Verordnungstextes aufgelisteten 28
Vorbehaltsflächen ausgesprochen. Ein Abgehen vom Gemeinderatsbeschluss vom
24. Mai 2017 kann aber nur der Gemeinderat selbst beschließen.
Wir greifen daher die Empfehlung des Vorsitzenden des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, Mag. Krackl, auf, einen Gemeinderat zu
diesem Thema einzuberufen.
Mit freundlichen Grüßen