Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf
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drücklich und unwiderruflich verzichtet.
2.
3.
4.
11.
Durch die Baurechtsübertragung an
die Rathgeber GesmbH bleibt der bestehende Baurechtszins, welcher in
der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren ist, unverändert (wertgesichert).
Der Rathgeber GesmbH wird die Option eingeräumt, nach Ablauf des bestehenden Baurechtsvertrages bis
zum 31.12.2039 zu einem in der nicht
öffentlichen Sitzung zu referierenden
jährlichem Baurechtszins bzw. monatlichen wertgesicherten Konditionen zu
verlängern. Die Ausübung der Option
hat bis längstens 31.12.2018 an die
Stadt Innsbruck mittels eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Die Stadt Innsbruck vermietet das zukünftig in ihrem Eigentum stehende
Grundstück 773/3 KG Amras an die
Rathgeber GesmbH bis zum
30.6.2019 zu einem monatlichen und
wertgesicherten Mietzins, welcher in
der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren ist.
12.
P & R Verwaltungs GesmbH,
Vereinbarungen betreffend Sillinsel und Sillkanal
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von GRin Dr.in Krammer-Stark und
GRin Mag.a Schwarzl; 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2012:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der
Grenzänderung betreffend den Sillkanal entsprechend der Vermessungsurkunde der NECon ZT KG,
GZI. 3951-1, ausgefertigt am
29.9.2012, zu. Die entsprechenden
Grundabtretungen erfolgen unentgeltlich.
2.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt, gemeinsam mit der P & R Verwaltungs
GesmbH die Verhandlungen mit der
ISP Leasing GesmbH zur Übertragung des Eigentums am Sillkanal
Grundstück 1113/2 in EZ 1080, GB
Innsbruck, aufzunehmen.
3.
Die Stadt Innsbruck erwirbt nach erfolgter Grundteilung gemäß Vermessungsurkunde der NECon ZT KG,
GZI. 3951-2, ausgefertigt am
29.9.2012, von der P & R Verwaltungs GesmbH das Grundstück 480/1
und Grundstück 480/7 und übernimmt
diese unentgeltlich in ihr Eigentum.
4.
Weiters übernimmt die Stadt Innsbruck die von der P & R Verwaltungs
GesmbH zu errichtenden neuen Brücke und die Parkanlage auf Grundstück 480/1 unentgeltlich in ihr Eigentum.
5.
Die Stadt Innsbruck stimmt der unentgeltlichen Einräumung der im
gegenständlichen Bericht dargestellten Dienstbarkeiten zu, im Einzelheiten handlet es sich um
I-RA 267/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes 628/6, KG Amras (JosefMayr-Nusser-Weg), im Ausmaß
von 2.969 m² an die GE Immobilienverwaltungs GesmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2012:
Die Stadt Innsbruck verkauft an die GE
Immobilienverwaltungs GesmbH,
FN 385290d, das Grundstück 628/6 KG.
Das Grundstück 628/6 weist eine Fläche
von 2.969 m² auf. Der Kaufpreis wird in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Auf die Einräumung eines grundbücherlich
sicherzustellenden Vorkaufsrechtes wird
gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.1.2012 verzichtet.
GR-Sitzung 8.11.2012
I-RA 382/2011
a) die Dienstbarkeit der Errichtung,
Erhaltung und des Betriebes einer
geschlossenen Versickerungsanlage auf Grundstück 480/7 zugunsten der P & R Verwaltungs
GesmbH, mit der Maßgabe, dass
über die gegenständliche Versi-