Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf

- S.26

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genden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Die Besetzungsquote belief sich auf 153,59 %.
Pensionsaufwand

Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren € 31,832 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten € 31,039 Mio. (+ 0,79 % gegenüber 2010). Unter Berücksichtigung
der im Jahr 2011 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur
Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr
um insgesamt 5 niedrigeren Anzahl der Pensionsparteien ein Nettopensionsaufwand von € 28,025 Mio. (+ 1,0 % gegenüber 2010). Ein
Grund hiefür ist auf eine mit 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung
des Landesbeamtengesetzes (38. Landesbeamtengesetznovelle,
LGBl. Nr. 79/2007, § 60 Abs. 2) zurückzuführen, welche entsprechend
den Bestimmungen des IGBG 1970 (§ 51) auch für die Pensionsansprüche der städt. Beamten gilt. Demzufolge waren die Ruhebezüge
der Pensionisten 2011 (zum 01.01.) entsprechend dem Ausmaß der
Änderung des Gehaltes eines Beamten der allgemeinen Verwaltung
der Gehaltsstufe 2 der V. Dienstklasse zu erhöhen (plus 1,13 %). Gemäß den Bestimmungen der 42. Landesbeamtengesetz-Novelle (LGBl.
Nr. 14 vom 16.12.2010) galt diese Regelung jedoch befristet für die
Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2011 nur bis zu einem Betrag von
100 % des Bezugsansatzes der Vgr. V/2 (2011: € 2.272,40), für den
diesen Grenzwert übersteigenden Teil war keine Valorisierung vorgesehen. Im Vergleich dazu betrug der Grenzwert im Jahr 2010 183,7 %
des Bezugsansatzes der Vgr. V/2 (2010: € 4.127,56), der diesen B etrag überschreitende Teil wurde im halben Ausmaß angehoben (Mindervalorisierung). Parallel dazu war einerseits beim Pensionsbeitragsaufkommen der pragmatisierten aktiven Bediensteten sowie der Mandatare ein Rückgang um 5,8 % festzustellen, während bei den Pensionssicherungsbeiträgen, welche gemäß PG 1965 bzw. LBG 1998
Empfänger von monatlich wiederkehrenden Geldleistungen zu entrichten haben, eine Zunahme um 4,9 % zu verzeichnen war. Dieser Umstand ist auch auf eine neuerliche Anhebung dieses Pensionsbeitrages
um zwei Zehntel Prozentpunkte per 01.03.2011 zurückzuführen. Andererseits schlugen sich die Kosten anlässlich von Neupensionierungen
wegen der höheren Bemessungsgrundlagen naturgemäß auch in
einem höheren Ausmaß zu Buche.

Anteil am
Gesamtaufwand

Der Intensitätsgrad des Pensionsaufwandes an den Gesamtausgaben
betrug (auch hier unter Einrechnung von Rückersätzen) 9,40 %
gegenüber 9,43 % im Vorjahr. Aktiv- und Ruhebezüge zusammen umfassten 2011 28,82 % der Gesamtausgaben, im Vergleich zu 28,54 %
im Jahr 2010.

Funktionsgebühren

Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare) waren im
Budget des Ordentlichen Haushaltes € 1,838 Mio. vorgesehen. Der
Aufwand laut Jahresrechnung belief sich auf € 1,764 Mio. Der Anteil an
den Gesamtausgaben des Ordentlichen Haushaltes ist von 0,60 % im
Jahr 2010 auf 0,59 % gesunken.

Dienstpostenplan

Der Dienstpostenplan 2011 wies einschließlich aller Zuweisungen
1.411 Planstellen aus, davon 393 Posten auf Schema I/III bzw. 1.018
Posten auf Schema II/IV. Die zur Dienstleistung zugewiesenen Mitarbeiter (insgesamt 181) waren im Wesentlichen im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD), bei der Tiroler Landestheater

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Zl. KA-06265/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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