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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf

- S.38

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Maastricht-Ergebnis –
Überrechnung
Jahresergebnis
Abschnitte 85 – 89

Die Einbeziehung des Jahresergebnisses aus den Abschnitten 85 – 89
erfolgte im Haushaltsjahr 2011 mit einem Betrag von € - 17.912,3 Tsd.
Im Vergleich zum Vorjahr (€ - 19.506,5 Tsd.) war aus dem Saldo der
Abschnitte 85 – 89 somit ein um € 1.594,2 Tsd. niedrigerer Betrag zu
berücksichtigen.

Maastricht-Schulden

Der Maastricht-Schuldenstand per 31.12.2011 wurde von € 23,1 Tsd.
zum Ende des Jahres 2010 auf € 18,4 Tsd. gesenkt.
7 Vermögens- und Schuldenrechnung

Rechtsgrundlage

In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV) hat die
Stadt Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der
Anfangsbestand, die Veränderungen und der Endstand des Vermögens und der Schulden der Stadt nachzuweisen sind.

Veröffentlichungspflicht

Die Vermögensrechnung 2011 lag in der Zeit vom 07.05.2012 bis einschließlich 21.05.2012 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Somit ist
der Veröffentlichungspflicht in Bezug auf den Vermögens- und Schuldennachweis des Jahres 2011 entsprochen worden.

Gliederung

Die Einschau in die vorgelegte Vermögensrechnung 2011 zeigte, dass
sich die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und
Schuldennachweises der Stadt Innsbruck an den gemäß § 224 Abs. 2
UGB gesondert auszuweisenden Bilanzposten orientiert hat und somit
an das Unternehmensrecht angeglichen worden war.
Der Vermögens- und Schuldennachweis knüpfte an die Daten des Vorjahres an und wies sämtliche Vermögensgegenstände, Kassenbestände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten
der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag 31.12.2011 aus.
8 Voranschlagsunwirksame Gebarung

Voranschlagsunwirksame Gebarung

Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert
nach den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2011 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen. Die nachstehend
angeführten ausgaben- sowie einnahmenseitigen Kassenreste konnten
nach Recherchen der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den
zuständigen Dienststellen verifiziert werden.
Vp.
9/-287470/11
9/-287400/11
0/+365900/900

Bezeichnung
Besoldung, Ref. Schulwarte
Personalkosten AA. 50
Besoldung,
verschiedene Vorschüsse
Gemeindeabgaben
Steuerkasse-Überzahlungen AA. 196

Kassenrest 2011
in €
4.034,97
5.613,60
-662.304,20

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Zl. KA-06265/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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