Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf
- S.39
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Im Fall der Vp. 0/+365900/900 – Gemeindeabgaben SteuerkasseÜberzahlungen wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, eine Prüfung vorzunehmen, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine „Bereinigung“ der entstandenen Überzahlungen (bzw. allfälliger Teile davon) durch Zuführung an den Ordentlichen Haushalt vorgenommen werden kann.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass aufgrund der mit
der Kontrollabteilung im Zuge der gegenständlichen Prüfung geführten
Gespräche zwischen den Ämtern Rechnungswesen und Gemeindeabgaben bereits vereinbart worden sei, die bestehenden Guthaben daraufhin zu überprüfen, ob eine Rückzahlung der Guthaben aus rechtlichen (Kleinbeträge) oder tatsächlichen Gründen überhaupt (noch)
möglich wäre. Soweit Guthaben auf laufenden Abgabenkonten bestehen, werden die Abgabepflichtigen auf den Abgabenbescheiden
bzw. durch die Übermittlung von Buchungsmitteilungen bei Selbstbemessungsabgaben über allfällige Guthaben informiert und wird ihnen
damit die Möglichkeit zur Stellung eines Rückzahlungsantrages gegeben.
9 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Haftungsnachweis
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres,
die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2011 bestanden dem Haftungsnachweis folgend
aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen im Ausmaß von insgesamt
€ 197.077.302,88. Gegenüber dem Vorjahr ( € 128.084.373,18) bede utet das eine Erhöhung um 53,87 % bzw. € 68.992.929,70.
Neue
Haftungsübernahmen
Dieser deutlichen Steigerung liegen im Vergleich zum Vorjahr folgende
fünf neu von der Stadtgemeinde Innsbruck übernommene Haftungen
zugrunde, wobei die betraglich höchste neu eingegangene Garantie
(€ 61.358.202,00 per 31.12.2011) die IKB AG betrifft:
a. Ausfallhaftung gem. § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG
zur Teilfinanzierung der Sanierung der Wohnhausanlage Defreggerstraße 34 beanspruchtes Darlehen.
b. Ausfallhaftung gem. § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG
zur Finanzierung des Lifteinbaues in der Wohnhausanlage
Roseggerstraße 7 – 17 aufgenommenes Darlehen.
c. Ausfallhaftung gem. § 1356 ABGB für ein von der WEG Roseggerstraße 3/5 (vertreten durch die IISG) zur Finanzierung des Lifteinbaues beanspruchtes Darlehen.
d. Garantie(n) (in US-Dollar) gegenüber einer Bank im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) der IKB AG.
e. Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für einen Investitionskredit der Congress und Messe Innsbruck GmbH (COME)
zur teilweisen Finanzierung der Sanierungs- und Zu- bzw. Umbaumaßnahmen der Messe Innsbruck.
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Zl. KA-06265/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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