Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-09122010.pdf
- S.2
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Notburga-Klammer-Gasse
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Ilse Brüll-Gasse
4.
ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH, Projekt "Sonnenhang", Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Innsbruck
benannt.
§ 2:
Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.
3.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 1.12.2010:
1.
Die ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH, als zukünftige Alleineigentümerin der Grundstücke 1311, 1313, 1315, 1316, 1317,
1320/1, 1324, 1325/1, 1329, 1330/1,
1454/2, 1454/4, 1455 und 1613/1,
allesamt KG Hötting, räumt für sich
und ihre Rechtsnachfolger zu Gunsten der Stadt Innsbruck und deren
Rechtsnachfolger
a)
die unentgeltliche Dienstbarkeit der
Errichtung einer Stiegenanlage innerhalb des gekennzeichneten Korridors
samt öffentlicher Nutzung in Form
eines Gehweges,
b)
die unentgeltliche Dienstbarkeit der
öffentlichen Nutzung auf der Grünanlage,
IV 14579/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Bildung einer jährlichen Rücklage für die Innsbrucker Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 1.12.2010:
1.
2.
3.
4.
Die Stadt Innsbruck stimmt einer
jährlichen Zuführung in Höhe von
€ 400.000,-- an die bestehende Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen der Innsbrucker Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 zu.
Die Auszahlung der Zuschüsse für
Infrastrukturmaßnahmen der in
Punkt 1. genannten Innsbrucker Universitäten erfolgt gemäß der Innsbrucker Subventionsordnung nach Befassung eines Kooperationsgremiums, bestehend aus dem Stadtsenat
der Landeshauptstadt Innsbruck und
aus Vertretern der beiden Rektorate
der Innsbrucker Universitäten.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, hat für die Berücksichtigung der Punkte 1. und 2. im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für die Jahre 2011 und
2012 Sorge zu tragen. Gleichzeitig
wird für das Jahr 2010 ein Nachtragskredit in der Höhe von € 400.000,-- für
die in Punkt 1. genannte jährliche
Rücklagenzuführung genehmigt.
Mit der finanziellen Abwicklung wird
die Mag.-Abt. V, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, beauftragt.
GR-Sitzung 9.12.2010
IV-RA 1080/2010
jeweils gemäß vorliegendem Lageplan der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH vom
22.9.2010, ein.
2.
Die Errichtung der Stiegenanlage, des
Gehsteiges und der Aussichtspunkte
erfolgt durch und auf Kosten der Stadt
Innsbruck, hingegen wird die ZIMA,
Wohn- und Projektmanagement
GesmbH die Grünfläche samt Verbindungsweg zur Höttinger Au in Abstimmung mit der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, auf ihre Kosten errichten.
3.
Erhaltung und Betreuung dieser
künftigen öffentlich nutzbaren Flächen
wird von der Stadt Innsbruck übernommen. Davon ist die Regelung
gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung
(StVO) (Anliegerverpflichtung) nicht
berührt. Für die Stiegenanlage ist die
Stadt Innsbruck im vollen Umfang
(Erhaltung, Betreuung, Winterdienst)
zuständig. Da ein Winterdienst aber
nicht möglich ist, wird dieser Verbindungsweg während der Wintermonate