Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-09122010.pdf

- S.3

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4.

5.

6.

7.

Für die Errichtung des Gehsteiges
und des Aussichtspunktes sowie der
Grenzbereinigung in Höhe der Bushaltestelle Speckweg - Sonnenstraße
tritt die ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH gemäß vorliegendem Lageplan von Dipl.Ing. Danzberger die Teilflächen 5, 6
und 8 im Ausmaß von gesamt zirka
400 m2 zu einem in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Straßengrundpreis, an die Stadt Innsbruck ab. Dieser Betrag ist binnen
14 Tagen nach grundbücherlicher
Durchführung zur Zahlung fällig. Die
Kosten der Vermessung trägt die ZIMA, Wohn- und Projektmanagement
GesmbH.
Für die Errichtung des Aussichtspunktes tritt die ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH gemäß
vorliegender Beilage 2 der Stadt
Innsbruck eine Teilfläche im Ausmaß
von zirka 31 m2 zu einem in der nicht
öffentlichen Sitzung zu referierenden
Straßengrundpreis ab und räumt der
Stadt Innsbruck dafür zusätzlich die
unentgeltliche Dienstbarkeit der Rodung von Sträuchern und Bäumen für
eine Fläche von zirka 200 m2 ein.
Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen
nach grundbücherlicher Durchführung
zur Zahlung fällig. Die Kosten der
Vermessung trägt die ZIMA, Wohnund Projektmanagement GesmbH.
Auf der Grundlage des Vermessungsplanes von Dipl.Ing. Danzberger, GZ 9165, vom
6.9.2010 tauscht die Stadt Innsbruck
mit der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH die Teilfläche 1
aus Grundstück 3878 im Ausmaß von
132 m2 mit den Teilflächen 2 und 3
aus den Grundstücken 1320 und
1322 im Ausmaß von gesamt 132 m2.
Dieser Tausch ist nicht nur flächen-,
sondern auch wertgleich. Die Kosten
der Vermessung und der Wiederherstellung der Oberfläche sind von der
ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH zu tragen.

GR-Sitzung 9.12.2010

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung der Tausch-, Dienstbarkeits- und Abtretungsverträge, die
Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung dieser
Rechtsgeschäfte. Die Stadt Innsbruck
trägt alle mit dem Dienstbarkeits- und
Abtretungsvertrag verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten ihrer Beglaubigung.
Hingegen trägt die ZIMA, Wohn- und
Projektmanagement GesmbH alle mit
dem Tauschvertrag verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung.
Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.

5.

IV-RA 604/2009
Kaufansuchen Dr. Leonhard
Lang betreffend die Baurechtsliegenschaft Archenweg 56

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.12.2010:
1.

Kauf des Baurechtsgrundstückes
Grundstück 628/10, KG Amras:
Die Stadt Innsbruck verkauft an die
Firma Dr. Leonhard Lang
(FN 18760p) oder an eine von dieser
binnen einer Frist von drei Monaten
zu benennenden Leasingfirma mit
dem Sitz in Österreich, das Baurechtsgrundstück 628/10, vorgetragen
in EZ 1056 Grundbuch 81102 Amras
zu folgenden Konditionen:

a)

Der Kaufpreis wird in nicht öffentlicher
Sitzung referiert. Daraus errechnet
sich für die gesamte Kauffläche ein in
nicht öffentlicher Sitzung zu referierender Kaufpreis. Dieser Kaufpreis ist
binnen einem Monat nach beiderseitiger und beglaubigter Vertragsunter-