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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-09122010.pdf

- S.7

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16.

III 15841/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F18, Innsbruck Innenstadt, Bereich Eduard-Wallnöfer-Platz (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. IN - F2, 2. Entwurf), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006

gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
18.

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. RO - Ö24, Rossau, Bereich
Langer Weg - Ecke Trientlgasse,
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.12.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F18, Innsbruck Innenstadt, Bereich Eduard-WallnöferPlatz (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F2, 2. Entwurf),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
17.

III 15843/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/19,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Eduard-Wallnöfer-Platz (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, 4. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.12.2010:
Die Auflage des Entwurfes Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B2/19, Innsbruck - Innenstadt, Bereich EduardWallnöfer-Platz (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf),
GR-Sitzung 9.12.2010

III 15845/2010

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.11.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. RO - Ö24, Rossau, Bereich Langer
Weg - Ecke Trientlgasse, (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
19.

III 15846/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F1, Rossau, Bereich östlich Langer Weg (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.11.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F1, Rossau,
Bereich östlich Langer Weg (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. AM F23), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.