Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-09122010.pdf
- S.11
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Beschluss (einstimmig):
Der Antrag wird zwecks Vorbereitung
einer Resolution auf Basis des dringenden
Antrages von GR Kritzinger dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.
22.7
den umliegenden Innenhöfen, Plätzen und
Straßen zu prüfen und gegebenenfalls zu
realisieren.
23.
Behandlung eingebrachter
Anträge der Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2010
23.1
I-OEF 154/2010
I-OEF 197/2010
Nördliche Maria-TheresienStraße, Verbot des Abstellens
von Fahrrädern (Bgm.-Stellv.
Gruber)
Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Maria-Theresien-Straße im Bereich
zwischen der Anichstraße und dem
Marktgraben ist das Abstellen von
Fahrrädern zwischen 10.30 Uhr und
6.00 Uhr verboten. Die zuständigen Ämter
werden mit der entsprechenden Umsetzung der Verordnung und anschließender
Kontrolle beauftragt.
Der Verkehrsstadtrat wird beauftragt,
alternative Abstellmöglichkeiten in den
umliegenden Innenhöfen, Plätzen und
Straßen zu prüfen und gegebenenfalls zu
realisieren.
Gruber e. h.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Dem von Bgm.-Stellv. Gruber eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag wird mit folgender Ergänzung
von GR Grünbacher angenommen:
In der Maria-Theresien-Straße im Bereich
zwischen der Anichstraße und dem
Marktgraben ist das Abstellen von
Fahrrädern zwischen 10.30 Uhr und
6.00 Uhr ab 1.4.2011 verboten. Die
zuständigen Ämter werden mit der
entsprechenden Umsetzung der Verordnung und anschließender Kontrolle
beauftragt.
Der Verkehrsstadtrat wird beauftragt, bis
dahin alternative Abstellmöglichkeiten in
GR-Sitzung 9.12.2010
Denkmalschutz für die Markthalle zur Erhaltung ihrer Einmaligkeit (GR Kunst)
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE und
GR Kunst; 9 Stimmen ):
Der von GR Kunst gestellte Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kunst;
1 Stimme):
Der von GR Kunst in der Sitzung des
Gemeinderates am 14.10.2010 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.
23.2
I-OEF 156/2010
Einführung der Direktwahl der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Landeshauptstadt Innsbruck und Adaptierung
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer)
Mehrheitsbeschluss (gegen Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer, Bgm.-Stellv. Kaufmann, GR Abenthum, GR Eberharter, GR
Haller, GR Mag. Krackl, GRin LaudurnerKeuschnigg, GRin Mag.a Mayr, StRin Dr.in
Moser und GR Schuster;10 Stimmen):
Der von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer in der
Sitzung des Gemeinderates am
14.10.2010 eingebrachte Antrag wird dem
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen.