Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.1

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-11072013.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-1-

der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, insoweit abgeändert, als der Ergänzungsantrag, wonach die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck
beauftragt werden, mit entsprechenden
Vereinen und Organisationen in Verhandlung zu treten, um nach dem Vorbild der Stadt Wien auch für die Stadt
Innsbruck einen freiwilligen Hundeführerschein anzubieten, welcher eine
Ausnahme von § 2a Abs. 1 der Verordnung über den Leinenzwang für Hunde
im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck erwirkt, und die Frau Bürgermeisterin beauftragt wird, mit den zuständigen Stellen in Verhandlungen zu treten,
um allfällig notwendige rechtliche
Rahmenbedingungen dafür zu erwirken, abgelehnt wird.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 1 . 7 . 2 0 1 3

1.

I-MD 88e/2011
Aberkennung von Sozialehrenzeichen der Stadt Innsbruck, Pater
Magnus Kerner OFMCap. und
Hermann Pepeunig

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.7.2013:
Pater Magnus Kerner OFMCap. wurde mit
Beschluss des Gemeinderates vom
29.4.1982 das Sozialehrenzeichen der
Stadt Innsbruck verliehen. Diese Ehrung
wird gemäß § 4 Abs. 10 des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) mit
sofortiger Wirkung widerrufen.
Hermann Pepeunig wurde mit Beschluss
des Gemeinderates vom 26.5.1983 das Sozialehrenzeichen der Stadt Innsbruck verliehen. Diese Ehrung wird gemäß § 4
Abs. 10 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Die Begründungen ergeben sich aus der
vorliegenden Studie des Institutes für Zeitgeschichte der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck vom Mai 2013.
2.

3.

Haller Straße, Options- und
Tauschverträge Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
mit N. N. und Porsche Konstruktionen GesmbH & Co KG
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Kaufmann wegen Befangenheit, gegen FPÖ, RUDI, GRin
Mag.a Yildirim, GRin Eberl, GRin Reisecker
und GRin Dr.in Pokorny-Reitter):
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck bringt das Grundstück 147, vorgetragen in EZ 4,
KG 81121 Mühlau, und die Grundstücke 782, 783 und 786, alle vorgetragen
in EZ 827, KG 81103 Arzl, in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) ein.

2.

Sämtliche, sich auf den vertragsgegenständlichen Grundstücken befindlichen
grundbücherlichen Lasten und sämtliche, mit den Liegenschaften verbundenen bestehenden Verträge, insbesondere die Mietverträge hinsichtlich des
Grundstückes 147, KG Mühlau, mit der
Area-Trans und der Ludwig Pfeiffer
Hoch-und Tiefbau GesmbH & Co KG,
werden von der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) übernommen
bzw. fortgesetzt.

MagIbk/3927RA-VL-VO/1
Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im Bereich der
Landeshauptstadt Innsbruck, Ergänzungsantrag betreffend § 2a
der Verordnung (Ausnahme vom
Leinenzwang) in der Sitzung des
Gemeinderates vom 8.11.2012

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.6.2013:
1.

Der im Rahmen dieser Stadtsenatsvorlage vorgelegte Bericht der Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, wird zur
Kenntnis genommen.

2.

Der Gemeinderatsbeschluss vom
8.11.2012 wird nunmehr nach Bericht

GR-Sitzung 11.7.2013

I-RA 868/2012