Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.20

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Zl. KA-04838/2013
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG DER ERRICHTUNG EINES STUDENTENHEIMES
IM STÄDT. MEHRZWECKGEBÄUDE
AM STANDORT FRANZ-BAUMANN-WEG 10
(Prüfauftrag der Frau Bürgermeisterin gem. § 74c IStR)

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Errichtung eines Studentenheimes im städt. Mehrzweckgebäude am Standort FranzBaumann-Weg 10 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom
27.06.2013 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 04.06.2013, Zl. KA-04838/2013,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag / -umfang
Prüfkompetenz

Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfzuständigkeit eine
Prüfung unter anderem dann durchzuführen, wenn dies der Bürgermeister/die Bürgermeisterin verlangt.

Prüfersuchen der
Frau Bürgermeisterin

Auf dieser gesetzlichen Basis erteilte Frau Bürgermeisterin mit Schreiben vom 12.03.2013 an die Kontrollabteilung das folgende Prüfersuchen:
„Aufgrund meines Amtsgelöbnisses und der entsprechenden Bestimmungen
des Innsbrucker Stadtrechtes sehe ich mich dazu verpflichtet, von der mir
zustehenden Befugnis gemäß § 74c IStR Gebrauch zu machen und die Kontrollabteilung um eingehende Prüfung der seinerzeitigen Errichtung (Fertigstellung 2001) des Studentenheims in 6020 Innsbruck, Franz-Baumann-Weg 10,
zu ersuchen.
Im Zuge der Aufarbeitung des Mietvertrages zwischen der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG und der IS – Innsbrucker Studentenhaus Ges.m.b.H.
(inkl. Wohnbauförderungsdarlehen, Bankfinanzierung und offener Bundeszuschuss) wurde mir am 06.03.2013 beim routinemäßigen Jour fixe vom Geschäftsführer der IIG, Dr. Franz Danler, mitgeteilt, dass die seinerzeitige Finanzierungsvoraussetzung und Finanzierungszusage an die damalige Gebäudeverwaltung Innsbruck (GVI) nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnte.
Es steht im Raum, dass die offensichtlich nicht erhaltene Bundesförderung (im
Umfang von € 15.000 x 36 Heimplätze = € 540.000) allenfalls durch die IIG
beziehungsweise durch die Stadt Innsbruck, als 100-Prozent-Eigentümerin der
IIG, nachzufinanzieren sein wird.
Ich ersuche daher, dieses Rechtsgeschäft sowie die Beschlusslage in der GVI
sowie im Gemeinderat zu prüfen.“

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

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Zl. KA-04838/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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