Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf
- S.25
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Prüfungsrelevant waren grundsätzlich die Haushaltsjahre 2011 und
2012, wobei zu Vergleichszwecken teilweise auch Daten aus Vorjahren
tangiert worden sind. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe wurde
punktuell auch auf (prognostizierte) Daten des Jahres 2013 Bezug genommen.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen
2.1 Allgemeines
Aufbauorganisation
Gemäß § 38 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
hat der/die Bürgermeister/in die Zahl der Abteilungen und die Aufteilung der Geschäfte auf sie in einer Geschäftseinteilung festzusetzen. In
Anlehnung an diese Bestimmung verfügte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck am 08.04.1999 eine Geschäftseinteilung für
den Stadtmagistrat Innsbruck, die mehrfach – bis zum Prüfungszeitpunkt zuletzt am 23.11.2012 (mit Wirkung 01.12.2012) – modifiziert
worden ist. Demnach ist das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum dem
Amt für Kultur in der Magistratsabteilung V zugeordnet.
Aufgabengebiete des
Amtes für Kultur –
Empfehlung
Nach der Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil sind dem Amt
für Kultur folgende Aufgabengebiete zugeordnet:
Allgemeine Kunst-, Denkmal- und Traditionspflege
Ankauf, Verwaltung und Pflege von Kunst- und Kulturobjekten
Kultursubventionen
Künstlerische Wettbewerbe
Konzertmanagement
Führung der Innsbrucker Musikschule, der Stadtbücherei sowie
städtischer Galerien
Erschließung stadtgeschichtlicher Dokumente, Herausgabe einschlägiger Publikationen, Stadtgeschichtsforschung
Verwahrung von Verwaltungsakten, soweit diese von kulturellem,
historischem und/oder verwaltungsspezifischem Interesse sind
Führung des Stadtmuseums und des Betriebes des Maximilianeums
Im Konnex mit dem eben genannten und in der MGO so gebrauchten
(veralteten) Ausdruck „Maximilianeum“ erinnerte die Kontrollabteilung
daran, dass die korrekte Bezeichnung mittlerweile „Museum Goldenes
Dachl“ lautet und empfahl, die in der Geschäftseinteilung der MGO
beim Amt für Kultur aufgezählten Aufgaben im Zuge der nächsten Novellierung bzw. Modifizierung in dieser Hinsicht zu aktualisieren. Im
Anhörungsverfahren dazu teilte das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum mit, dass eine diesbezügliche Korrektur im Zuge der
nächsten Änderung der MGO bei der Magistratsdirektion beantragt
werden wird. Auch das Büro des Magistratsdirektors versicherte, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen werde.
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Zl. KA-02183/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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