Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.30

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Alle Bediensteten stehen als Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck. 10 Bedienstete
werden nach dem für ab 01.08.2000 neu eingetretene MitarbeiterInnen
der allgemeinen Verwaltung geltenden Entlohnungsschema (VB-neu),
2 Mitarbeiter nach dem für bis zu diesem Stichtag geltenden Schema
(VB-alt) und 1 Mitarbeiterin nach dem für LehrerInnen geltenden Entlohnungsschema entlohnt.
Im Jahr 2011 entfiel ein Betrag von € 432.876,76 (2012 – vorläufiger
Betrag zum Auswertungsstichtag 21.03.2013: € 419.821,04) auf in der
Postenklasse 5 (Leistungen für Personal) erfasste Personalkosten.
Werkverträge

Im Rahmen der vielfältigen Tätigkeiten im Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum werden sowohl dienststellenfremde Personen (Privatpersonen) als auch eigene Bedienstete und fallweise deren Verwandte verpflichtet, auf der Basis von Werkverträgen diverse Leistungen zu erbringen. Durch die jeweilige Tätigkeit wurde in der Vergangenheit kein
Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck begründet und war dies
auch nicht beabsichtigt. Die Abgeltung der erbrachten Leistungen erfolgte gegen Rechnungslegung. Im Anhörungsverfahren erklärte dazu
das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum ergänzend,
dass die fallweise Beauftragung von Verwandten einzelner Mitarbeiter
keinesfalls den Hintergrund einer Begünstigung oder Bevorzugung
habe, sondern ausschließlich die Basis, dass die entsprechenden Personen bereits im Hause bekannt seien und deren Verlässlichkeit gewährleistet wäre. Grundsätzlich werde darauf geachtet, dass bewährte
Werkvertragsnehmer immer wieder eingesetzt werden und somit die
jeweiligen Einschulungen entfallen können.

Abgrenzung Werkvertrag - Dienstvertrag

Die Werkverträge im Original wurden im Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum übersichtlich – nach Namen und Kalenderjahr gegliedert – in
Ordnern evident gehalten. Die Kontrollabteilung hat im Zuge ihrer Einschau sowohl einige willkürlich heraus gegriffene Werkverträge als
auch die daraus resultierenden Verbuchungen im städtischen Haushalt
stichprobenartig überprüft. Als primäres Ergebnis dieser Einschau gab
die Kontrollabteilung zu bedenken, dass die gegenständlichen Auftragsverhältnisse nicht in jedem Fall zweifelsfrei von einem (freien)
Dienstverhältnis abgrenzbar waren, da neben den notwendigen Komponenten der persönlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit vereinzelt auch typische Merkmale einer persönlichen und wirtschaftlichen
Abhängigkeit in den Verträgen enthalten sind. Wenngleich diese Verträge als „Werkverträge“ bezeichnet wurden, ließ deren inhaltliche Gestaltung in Verbindung mit den organisatorischen Vereinbarungen in
manchen Fällen auf ein versicherungspflichtiges (allenfalls geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis schließen.

Punktation mit wesentli- Dem zuständigen Leiter des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum war
chen Grundlagen und
diese Problematik durchaus bekannt, er hatte deshalb auch schon vor
Regeln für Werkverträge der Prüfung der Kontrollabteilung mit dem Amt für Personalwesen Kon-

takt aufgenommen, um eine rechtlich fundierte und für alle Beteiligten
befriedigende Lösung zu finden. Als erste Auswirkung nach der Besprechung im Amt für Personalwesen hatte der Leiter des Referates
Stadtarchiv/Stadtmuseum eine Punktation mit wesentlichen Grundlagen und Regeln, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Werkverträgen unbedingt zu beachten sind, erarbeitet. In der dazu abgege…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02183/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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