Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.54
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-00253/2018
(zu Punkt 19.)
BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP – EINSCHAU 2017
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der
Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2017 eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 08.03.2018 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 27.02.2018, Zl. KA-00253/2018, ist allen
Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
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Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen
Berichten durchgeführt, die im Jahr 2017 für den Bereich des Stadtmagistrates
verfasst und in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im
Gemeinderat behandelt worden sind.
Weiters enthält die aktuelle Follow up – Prüfung auch jene Empfehlungen, welche
von der Kontrollabteilung anlässlich der im Jahr 2017 durchgeführten Prüfungen
von Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern, die auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind.
Im Rahmen dieser Prüfungen hat die Kontrollabteilung Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzungen im Zuge der seinerzeitigen Stellungnahmen entweder
zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung der damaligen Anhörungsverfahren noch nicht (gänzlich) umgesetzten
Empfehlungen bzw. in diesem Zusammenhang allfällige offene Nachweise zur
Empfehlungsumsetzung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2017.
Darüber hinaus wurden auch jene Anregungen aus der vorangegangenen Follow
up – Einschau 2016 erneut aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des Gemeinderates verstärkt/ergänzt wurden, ist
auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft worden. Diesbezüglich
wird auf die Ausführungen in Tz 10 verwiesen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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