Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.35
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-04472/2012
BERICHT ÜBER DIE
STICHPROBENARTIGE PRÜFUNG
DES INNSBRUCKER SCHULSPONSORING-VEREINES
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung des
Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines, eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 20.09.2012 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.07.2012, Zl. KA-04472/2012,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfkompetenz
Die gesetzliche Prüfungsbefugnis der Kontrollabteilung stützt sich auf
die Bestimmungen des § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR). Darüber hinaus ist im § 14 Abs. 4 der Statuten des „Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines“ (in der Folge auch
kurz „Verein“ genannt) die Berechtigung der Kontrollabteilung festgehalten, in die gesamte Vereinsgebarung Einschau zu halten und den
Rechnungsabschluss zu überprüfen.
Prüfungsgegenstand
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung waren
von der Kontrollabteilung vorrangig auf die Satzung und die Tätigkeit
der Organe, das Vertragswesen sowie die finanzielle Gebarung gelegt
worden.
Prüfungsrelevant waren grundsätzlich die Haushaltsjahre 2008 bis
2011, wobei in manchen Bereichen zu Vergleichszwecken auch auf
(historische) Daten der Vorjahre Bezug genommen worden ist. Im Hinblick auf die Aktualität und Zeitnähe hat die Kontrollabteilung punktuell
auch Daten des Jahres 2012 verarbeitet.
Prüfungsunterlagen
Als Prüfungsunterlagen standen der Kontrollabteilung die zu den geprüften Themenbereichen geführten Aufzeichnungen und Unterlagen
zur Verfügung. In diesem Zusammenhang war festzuhalten, dass die
Beschaffung der Prüfungsunterlagen zu Beginn der Einschau der Kontrollabteilung insofern etwas erschwert war, als zwar der Großteil der
Aufzeichnungen des Vereines an der Zustelladresse des Vorstandes
im Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft evident war, manche wesentliche Schriftstücke und Verträge jedoch von der amtierenden Obfrau bzw. auch vom ehemaligen Obmann und nunmehrigen zweiten
Rechnungsprüfer disloziert verwahrt wurden.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden. Die in diesem Rahmen erhaltenen Erklärungen sind am Ende des vorliegenden Berichtes wörtlich wiedergegeben
Zl. KA-04472/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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