Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.36
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worden. Separate Äußerungen und Stellungnahmen zu einzelnen
Punkten und/oder Textziffern sind entbehrlich geworden, zumal die
Vereinsführung im Anhörungsverfahren mitgeteilt hat, dass der Verein
aufgelöst und die jährlichen Sponsorgelder auf eine neue Basis gestellt
und über den städtischen Haushalt abgewickelt werden soll(en).
Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens ersuchte die Kontrollabteilung
um Mitteilung, ob und welche Passagen des Vorberichtes aus Sicht
des Vereines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berühren. Diesem
Ersuchen ist die Obfrau-Stellvertreterin des Vereines in ihrer Stellungnahme nicht näher getreten, weshalb die Kontrollabteilung davon ausgegangen ist, dass aus Sicht des Vereines keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in diesem Bericht tangiert worden sind.
2 Vereinsrechtliche Aspekte
2.1 Historie und Vereinszweck
Gründung des Vereines
Die Gründung des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines wurde über
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2000 vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck mit Beschluss vom 12.10.2000 genehmigt.
Die MA V, (damaliges) Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft
wurde beauftragt, die Vorbereitungen zur Vereinsgründung durchzuführen.
Die Vereinsbildungsanzeige an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol datiert vom 09.11.2000, der Bescheid betreffend Nichtuntersagung der Vereinsbildung wurde am 01.12.2000 erlassen.
Vereinszweck
Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn gerichtet und bezweckt
die Förderung der allgemein bildenden Pflichtschulen und städtischen
Schülerhorte in Innsbruck durch Aufbringung finanzieller Mittel.
Ideelle Tätigkeit im
Verein
Neben der Aufbringung der finanziellen Mittel soll der beabsichtigte
Vereinszweck auch durch ideelle Tätigkeiten, insbesondere die Herstellung des Kontaktes zwischen Schulen und Geldgebern aus der
Wirtschaft, die Koordination der Mittelvergabe und Verwaltung der Finanzmittel, die Werbung für den Vereinszweck, Veranstaltungen und
Exkursionen verwirklicht werden.
2.2 Mitglieder des Vereines
Ordentliche und fördernde Mitglieder
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und fördernde
Mitglieder, wobei letztere solche sind, die den Verein ideell, durch persönlichen Einsatz, fachlich oder finanziell unterstützen. Die Aufnahme
von ordentlichen Mitgliedern mit Stimmrecht erfolgt durch Beschluss
der Generalversammlung, jene von fördernden Mitgliedern ohne
Stimmrecht über Entscheidung des Vorstandes. Die Kontrollabteilung
stellte fest, dass der Verein seit seiner Gründung durch die Proponenten Stadt Innsbruck und Tiroler Sparkasse keine weiteren (ordentlichen) Mitglieder mehr aufgenommen hat.
Stadt Innsbruck – einziges ordentliches Mitglied
Seit dem Ausscheiden der Tiroler Sparkasse im Jahr 2006 aus dem
Verein ist die Stadt Innsbruck das einzige ordentliche Mitglied. Im Konnex mit der Beendigung der Mitgliedschaft der Tiroler Sparkasse erinnerte die Kontrollabteilung an § 6 Abs. 1 der Statuten, wonach ein frei-
Zl. KA-04472/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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