Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.41
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Abweichung
Sponsorverträge
IKB AG und TIWAG
hinsichtlich Werbung
in städtischen
Schülerhorten
Im Vergleich der mit IKB AG und TIWAG abgeschlossenen Sponsorverträge war für die Kontrollabteilung auffällig, dass der TIWAG in
einem definierten Rahmen „die Möglichkeit der Werbung in den Innsbrucker Pflichtschulen sowie den städtischen Schülerhorten“ eingeräumt worden war, im Vertrag mit der IKB AG allerdings (nur) „die Möglichkeit der Werbung in den Innsbrucker Pflichtschulen“ angeführt war.
Wie die Verifizierung der vom Verein getätigten Auszahlungen seit dem
Jahr 2005 ergab, wurden städtischen Schülerhorten lediglich vereinzelt, zuletzt im Jahr 2007, Projektförderungen zuerkannt. Nachdem der
Verein gemäß § 2 seiner Statuten „die Förderung der allgemeinbildenden Pflichtschulen und städtischen Schülerhorte in Innsbruck durch
Aufbringung finanzieller Mittel“ bezweckt, war für die Kontrollabteilung
nicht nachvollziehbar, weshalb die städtischen Schülerhorte in der
letztmals für die Jahre 2009 und 2010 abgeschlossenen Sponsorvereinbarung mit der IKB AG ausgenommen worden sind.
Hinweis auf den
jeweiligen Sponsor auf
den Startseiten der
Homepages der
Schulen –
Uneinheitlichkeit
Eine in den Sponsorverträgen vereinbarte konkrete werbliche Gegenleistung umfasste unter anderem, auf der Startseite der einzelnen
Homepages der Schulen auf den jeweiligen Sponsor hinzuweisen. Eine
stichprobenartige Einsichtnahme in die Homepages einzelner Innsbrucker Schulen durch die Kontrollabteilung ergab, dass zum Prüfungszeitpunkt darauf grundsätzlich (Schul-)Sponsoren (vorwiegend IKB AG
und TIWAG, aber auch weitere Unternehmen) präsentiert wurden. Hinsichtlich der Sponsorenpräsentation der IKB AG und der TIWAG wurde
von der Kontrollabteilung aus formaler Sicht darauf hingewiesen, dass
die zugrunde liegenden Sponsorverträge mit der TIWAG Ende des
Jahres 2008 und mit der IKB AG Ende des Jahres 2010 ausgelaufen
sind. Sofern die Anbringung der Sponsorenlogos auf die Zusammenarbeit mit dem Innsbrucker Schulsponsoring-Verein zurückgeht, wäre
die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Logos aus vertraglicher Sicht
nicht mehr gegeben. Zu der über die Homepages der Schulen vorgenommenen Präsentation der (Schul-)Sponsoren merkte die Kontrollabteilung an, dass diese nach ihrer Einschätzung uneinheitlich erfolgt
(bspw. unterschiedliche Sponsorenlogos, teilweise ist nur die IKB AG
oder die TIWAG als Sponsor veröffentlicht, fallweise sind die Logos
nicht mit einem entsprechenden Link auf die Sponsoren-Homepage
versehen, auf einigen Homepages sind gar keine Sponsoren veröffentlicht). Die Kontrollabteilung empfahl, die im Zusammenhang mit der
Tätigkeit des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines stehende Sponsorenpräsentation auf den Homepages der einbezogenen Schulen zu
überarbeiten.
Unterfertigung
Zur Unterfertigung der beiden Sponsorvereinbarungen mit der IKB AG
Sponsorvereinbarungen und der TIWAG wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen,
dass gemäß den Vereinsstatuten „den Verein verpflichtende Verträge
… von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterfertigen“ sind.
Beide Verträge wurden auf der Seite des Innsbrucker SchulsponsoringVereines lediglich von den zu den Unterfertigungszeitpunkten bestehenden Vereinsobmännern alleine unterschrieben. Die Kontrollabteilung erinnerte an das in den Vereinsstatuten festgelegte Formalerfordernis.
Zl. KA-04472/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
7