Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf

- S.44

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Bezüglich eines allfälligen Sponsorbeitrages der IKB AG für das Jahr
2011 herrschte im Verein offenbar Unklarheit. Mangels einer entsprechenden vereinsseitigen Anforderung konnten für das Jahr 2011 keine
Sponsorgelder der IKB AG vereinnahmt werden. Nach telefonischer
Abstimmung mit der IKB AG anlässlich der am 22.02.2012 abgehaltenen Generalversammlung des Vereines wurde nachträglich für das
Jahr 2011 ein Beitrag im Ausmaß von € 10.000,00 zugesagt. Die IKB
AG bestand allerdings darauf, diese Mittel insofern zweckzuwidmen,
als damit vom städtischen Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft
ein Integrationsprojekt zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund unterstützt werden sollte, welches gemeinsam mit der IKB AG zu
kommunizieren ist. Dazu merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass
die finanzielle Abwicklung eines derartigen Projektes über den Innsbrucker Schulsponsoring-Verein nach Einschätzung der Kontrollabteilung
nicht in unmittelbarem Einklang mit dem seinerzeitigen Gründungsgedanken des Vereines steht, wonach der Vereinszweck darin liegt, die
allgemeinbildenden Pflichtschulen und städtischen Schülerhorte in
Innsbruck durch Sockelbeträge pro Schüler bzw. Zuschüsse für als
förderungswürdig eingestufte Projekte zu fördern. Der Verein wickelte
in der Vergangenheit selbst keine eigenen Projekte ab, sondern unterstützte konkrete von Innsbrucker Schulen ausgeführte Projekte. Nachdem dieses Integrationsprojekt offenbar vom Amt für Familie, Bildung
und Gesellschaft der MA V ausgearbeitet werden sollte, geht die Projektinitiative nicht von den Schulen selbst, sondern vom städtischenAmt
aus. Dies würde nach Meinung der Kontrollabteilung dem bisherigen
Förderungsverständnis und der bis dato gehandhabten Förderungspraxis des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines widersprechen.
Für das aktuelle Jahr 2012 ist von der IKB AG erneut ein Sponsorbeitrag im Ausmaß von € 20.000,00 zugesagt. Eine vertragliche Regelung
in Form eines wie in den Jahren 2009 und 2010 bestehenden schriftlichen Sponsorvertrages lag zum Prüfungszeitpunkt nicht vor.
4.2 Förderungen Schulen
Sockelförderung /
Projektförderung

Die zwischen dem Verein und den Innsbrucker Schulen abgeschlossenen Verträge sahen unter anderem vor, dass der Verein unter Bedachtnahme auf die Ziele des § 2 SCHOG projektbezogene, schulische
Aktivitäten durch Aufbringung finanzieller Mittel aus der Wirtschaft
unterstützt. Durch die Unterfertigung dieses Sponsorvertrages mit dem
Verein erhielt die einbezogene Schule pro Schüler und Schuljahr eine
von den im Verein vorhandenen Geldmitteln abhängige Sockelförderung, deren Verwendung für ausschließlich schulische Zwecke im Ermessen der jeweiligen Schulleitung lag. Darüber hinaus waren die
Schulen auf Basis der abgeschlossenen Verträge berechtigt, für spezielle Projekte beim Verein um zusätzliche Geldmittel anzusuchen
(Projektförderung). Als Gegenleistung verpflichteten sich die Schulen
zu verschiedenen, im Sponsorvertrag detailliert festgelegten, werblichen Gegenleistungen.

Ausbezahlte
Förderungen bis
31.12.2011

Seit dem Bestehen des Vereines wurde bis zum Stichtag 31.12.2011
ein Gesamtbetrag in Höhe von € 567.833,65 an Förderungen an Inn sbrucker Schulen (und Schülerhorte) ausbezahlt. Im Detail verteilte sich
diese Gesamtsumme nach der Art der Förderung auf einen Betrag von

Zl. KA-04472/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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