Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.58

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Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2017 kommunizierte das Amt für
Personalwesen, dass mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2017 die Nebengebühren der Beamten neu geregelt wurden. Die bisherigen Zulagen im handwerklichen Bereich sind damit außer Kraft gesetzt worden und die angesprochene
Novelle kommt seit 01. Mai 2017 zur Anwendung. Der erwähnte Gemeinderatsbeschluss liegt der Kontrollabteilung vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Teilbereiche Winterdienst der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.01.2012)

10

Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Stadt Innsbruck
innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten
kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und L) sowie
die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des
Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L vertraglich
übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen (B und L) belief sich zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw. 8,060 km.
Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die
ehemaligen Bundes- als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im Jahr
2002 eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der für
Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw. auf
€ 4.180,00 gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit
01.01.1987 zur Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00
pro Jahr und km angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden
Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von
rd. € 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der
Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Anlässlich der Behandlung des gegenständlichen Berichtes in der GR-Sitzung vom
26.01.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass die Frau Bürgermeisterin „als für
die städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenates ersucht wird, sicherzustellen, dass mit dem Land Tirol Verhandlungen mit
dem Ziel geführt werden, eine Wertanpassung der mit der Stadt Innsbruck zur Verrechnung gelangenden Vergütungssätze bzw. Erhaltungsbeiträge für die Erhaltung
von im Stadtgebiet liegenden Landesstraßen B (ehemalige Bundesstraßen) und
Landesstraßen L zu erreichen“.

11

Der Umfang der von der Stadt Innsbruck übernommenen Aufgaben (Wartung und
Instandhaltung bestimmter Straßenzüge) war den Übereinkommen vom
11.12.1973 bzw. 14.06.1978, abgeschlossen einerseits mit dem Bund und anderseits mit dem Land Tirol, zu entnehmen.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

5