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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.60

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Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau teilte der Leiter des Amtes für
Straßenbetrieb mit, dass die Vereinbarung im Herbst 2017 auf Verwaltungsebene
ausverhandelt worden sei und diese Ende Jänner/Anfang Februar von der MA III /
Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Jahresrechnung 2012
(Bericht vom 30.10.2013)

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In Verbindung mit der Einschau in das Kapitel Voranschlagsunwirksame Gebarung
hat die Kontrollabteilung u.a. den auf der Vp. 9/-365800/900 – Allgemeine Finanzverwaltung, Verschiedene Durchlaufende Gelder ausgewiesenen Kassenrest von € 4.280.327,44 geprüft. Dieser setzte sich u.a. aus einem der Stadt Innsbruck vererbten Geldbetrag in Höhe von € 213.554,00 zusammen.
Im Zuge der Verifizierung des vererbten Geldbetrages haben Recherchen der Kotrollabteilung ergeben, dass aufgrund eines Testamentes aus dem Jahr 2009 eine
Privatperson die Stadt Innsbruck (dezidiert den Kindergarten Sadrach) als Erben
eingesetzt hat. Mit dem voraussichtlichen Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Mitte 2012 ist mit einer Erbschaft zwischen € 200.000,00 und € 230.000,00
gerechnet worden. Nachdem der Kindergarten Sadrach inzwischen jedoch aufgelassen wurde, sind die involvierten Dienststellen (Amt für Präsidialangelegenheiten, MA IV, Amt für Kinder- und Jugendbetreuung, MA V) übereingekommen, im
Sinne der Erblasserin die Erbschaft dem Kindergarten Hötting zu widmen.
In der Folge hat der StS in seiner Sitzung vom 10.10.2012 in dieser Angelegenheit
den nachstehenden Beschluss gefasst:
„1. Der im Verlassenschaftsverfahren nach ….. geerbte Geldbetrag in Höhe zwischen € 200.000,00 und € 230.000,00 ist von der Stadtgemeinde Innsbruck bis
zur Entscheidung über die weitere Verwendung dieses Erbes fruchtbringend und
mündelsicher anzulegen.
2. Die MA V, Amt für Kinder- und Jugendbetreuung, wird beauftragt, dem Stadtsenat geeignete, nachhaltige Projekte zur Verwendung dieses Erbes in Beachtung der Zweckwidmung der Erblasserin zu unterbreiten.“

Im Zusammenhang mit Punkt 2 des oben angeführten StS-Beschlusses hinsichtlich der Ausarbeitung von Projekten für den KG Hötting zur Verwendung des Erbes
erhielt die Kontrollabteilung nach Rücksprache mit der damaligen Vorständin des
seinerzeitigen Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung der MA V die Auskunft,
dass für das Jahr 2013/14 noch keine entsprechenden Projekte in Planung wären.
Die Kontrollabteilung empfahl seinerzeit, gemäß dem oben angeführten Punkt 2
des StS-Beschlusses um die Ausarbeitung von geeigneten Projekten für den KG
Hötting im Sinne der Erblasserin bemüht zu sein.
In den Stellungnahmen zu den Follow up – Einschauen der Jahre 2013 und 2014
konnten lt. Auskunft des damaligen Amtes für Kinder und Jugendbetreuung noch
keine geeigneten Projekte für die Verwendung des Erbes gefunden werden. Die
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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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