Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
2.
I-Präs. 509e/2012
Vergabeorganisation, Abgrenzung der Zuständigkeiten zur
Zuschlagserteilung
G R - S i t z u n g
1 2 . 7 . 2 0 1 2
Beschluss (einstimmig):
1.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinderatsklubs, Abgeltung der Personalkosten
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
1.
2.
3.
4.
Der Gemeinderat der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck nimmt den
gegenständlichen Vorlagebericht des
Büros der Bürgermeisterin wohlwollend zur Kenntnis und stimmt den
Ausführungen vollinhaltlich zu.
Das Ansuchen um einen Nachtragskredit in Höhe von € 205.000,-- auf
der neu eingerichteten Vp. 1/000000757300 "Laufende Transferzahlungen
- Personalkosten Gemeinderatsklubs
(GA)" für das Haushaltsjahr 2012 wird
vom gemeinderätlichen Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen im Gemeinderat beantragt.
Antrag des Stadtsenates vom 20.6.2012:
Die Durchführung öffentlicher Ausschreibung der Stadt Innsbruck nach den vergaberechtlichen Bestimmungen wird aus
Gründen der Einfachheit, Raschheit und
Zweckmäßigkeit sowie zur Kostenersparnis dem Stadtmagistrat übertragen. Zur
Zuschlagsentscheidung und der Erteilung
des Zuschlages werden
1.
der Stadtmagistrat Innsbruck bis zu
einem (Netto-)Auftragswert von
€ 25.000,-- im Einzelfall und
2.
der Stadtsenat in allen anderen Fällen
ermächtigt.
Gleichzeitig tritt der Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 10.10.2002, ZI. I 8925/1999,
außer Kraft.
Ab dem Haushaltsjahr 2013 ist die
vollständige Bedeckung für das gesamte Kalenderjahr vorzusehen, beginnend mit einem Betrag von
€ 305.000,--, womit bereits jetzt die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, beauftragt wird.
3.
Die Kontrolle der durch die Klubs vorzulegenden Abrechnungen und
Nachweise übernimmt die Mag.Abt. I, Besoldung; Buchungen (Auszahlungs- und Einnahmeanordnungen), werden über das Büro der Bürgermeisterin abgewickelt.
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
GR-Sitzung 12.7.2012
I-RA 602/2012
Neubau der Feuerwache Wilten,
Einbringung der Grundstücke
Nr. 1524, Nr. 1844 und Nr. 2019,
KG Wilten, in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
Beschluss (einstimmig):
1.
Die Stadt Innsbruck bringt die Liegenschaften EZ 1815, bestehend aus den
Grundstücken 1524 und 1844 mit
einer Fläche von gesamt 4.413 m²,
sowie EZ 1817, bestehend aus
Grundstück 2019 mit einer Fläche von
1.286 m², beide GB 81136 Wilten, in
die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), FN 229813k, ein.
2.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) räumt der Stadt Innsbruck ein Belastungs- und Veräußerungsverbot an den Liegenschaften
EZ 1815 und 1817, GB 81136 Wilten,
ein.