Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf
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3.
4.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Umsetzung des
Rechtsgeschäftes weiteren Schritte
zu unter-nehmen und die Angelegenheit bis zur Grundbuchseintragung
durchzuführen.
3.
Stadtgemeinde Innsbruck, Vereinbarung über die Aufteilung
der durch den Bau des Erkundungsstollens Innsbruck - Ahrental an-fallenden Kommunalsteuer zwischen den betroffenen
Gemeinden
Beschluss (einstimmig):
Stadtgemeinde Innsbruck, Vereinbarung über die Aufteilung
der durch den Bau des Brenner
Basistunnel (BBT) anfallenden
Kommunalsteuer zwischen den
betroffenen Gemeinden
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
2.
IV 5560/2012
IV 5145/2012
Beschluss (einstimmig):
1.
5.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
erteilt der Vereinbarung über die Aufteilung der durch den Bau des Brenner Basistunnel (BBT) anfallenden
Kommunalsteuer zwischen den Gemeinden Tulfes, Rinn, Ampass, Aldrans, Lans, Patsch, Ellbögen, Pfons,
Navis, Steinach am Brenner,
Schmirn, Vals, Gries am Brenner sowie der Stadt Innsbruck in der vorgelegten Fassung seine Zustimmung.
Der Einrichtung einer Clearingstelle
im Stadtmagistrat Innsbruck wird zugestimmt.
Finanzdirektor Dr. Hörnler wird als
Vertreter der Stadt Innsbruck in den
Steuerungsausschuss entsandt.
GR-Sitzung 12.7.2012
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck erteilt der Vereinbarung über die Aufteilung
der durch den Bau des Erkundungsstollens Innsbruck - Ahrental angefallenen
Kommunalsteuer zwischen den Gemeinden Lans, Patsch sowie der Stadt Innsbruck in der vorgelegten Fassung seine
Zustimmung.
6.
IV 5569/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Zuschuss an die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) zur Finanzierung
der Unter-bringung von maximal
25 Personen in der Seniorinnenund Seniorenresidenz Veldidenapark
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt einem Zuschuss an die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) zur Finanzierung der Unterbringung von maximal 25 Personen in der
Seniorinnen- und Seniorenresidenz
Veldidenapark zu. Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich € 350,-pro Person. Dies unter der Voraussetzung, dass die pflegebedürftigen
Personen ihren Hauptwohnsitz in
Innsbruck haben und in die Pflegebedürftigkeit der Stufe drei oder höher
ein-gestuft werden.
2.
Der Zuschuss beträgt für das Jahre 2012 maximal € 52.500,--. Bis zum
Widerruf der Vereinbarung zwischen
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) und der Seniorinnen- und Seniorenresidenz Veldi-