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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf

- S.7

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Ausgaben dieses Jahres – 2012
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23.

III 6124/2012

25.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B7, Dreiheiligen,
Bereich Sillinsel, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F8, Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser
Straße (als gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. SM - F1 und
Nr. SM - F6), gemäß § 36 Abs. 2
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B7, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
2011, wird beschlossen.
24.

III 6125/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr.
SM - Ö32, Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser Straße
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes der Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr.
SM - Ö32, Wilten, Bereich Tierheim
Mentlberg, Völser Straße (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 12.7.2012

III 6126/2012

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F8, Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser Straße
(als gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. SM - F1 und
Nr. SM - F6), gemäß § 36 Abs. 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
26.

III 6127/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. SM - Ö31, Wilten, Bereich
westlich des Geroldsbaches,
nördlich der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) -Trasse
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012: