Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf
- S.8
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Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. SM - Ö31, Wilten, Bereich westlich des
Geroldsbaches, nördlich der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) Trasse (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
27.
III 6128/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F9, Wilten, Bereich westlich des Geroldsbaches, nördlich der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) Trasse (als teilweise Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F9, Wilten, Bereich westlich des Geroldsbaches, nördlich
der Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) Trasse (als teilweise Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. 753), wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 12.7.2012
28.
III 6129/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr RO - B3, Rossau, Bereiche
Langer Weg - Trientlgasse (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B11 und Nr. AM - B17),
gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RO - B3, Rossau, Bereiche Langer Weg/Trientlgasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B11
und Nr. AM - B17), gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
29.
III 6130/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B19, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au Nr. 22
(als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA - B5
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B5/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012: