Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.61
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Veranlagung (insgesamt € 217.287,55) ist deshalb mit Ende September 2014 von
der Finanzabteilung verlängert worden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 wurde vom nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen (damals Amt für Kinder- und Jugendbetreuung) der
MA V mitgeteilt, dass mit Stadtsenatsbeschluss vom 17.06.2015 das Amt zur Führung räumlicher und pädagogischer Konzipierung für drei städt. Kinderkrippen beauftragt worden sei. Der Standort KG Hötting sei von Frau Bürgermeisterin im Hinblick auf die Verwendung des geerbten Geldbetrages befürwortet worden. Das
Amt für Präsidialangelegenheiten habe mit Schreiben vom 12.06.2015 versichert,
dass die geplante Verwendung mit der Zweckwidmung der Erblasserin einhergehen würde. Am 19.01.2016 habe eine Begehung der Räumlichkeiten im KG Hötting mit der pädagogischen Fachaufsicht des Landes Tirol und MitarbeiterInnen
der IIG stattgefunden und die Räumlichkeiten seien von Seiten des Landes genehmigt worden. Die Stadtsenatsvorlage – unter anderem für die Verwendung des
Erbes für den Umbau einer Kinderkrippe im KG Hötting – sei im Frühjahr 2016 geplant und mit dessen Beschluss müsste das Erbe Ende 2016 Verwendung gefunden haben.
Die Nachfrage im Zuge der Follow up – Einschau 2016 brachte das Ergebnis, dass
mit StS-Beschluss vom 18.05.2016 die Zustimmung vorbehaltlich der Freigabe der
finanziellen Mittel im Rahmen eines Lokalaugenscheins mit Frau Bürgermeisterin,
Vertretern der IIG & Co KG und der Amtsvorständin gegeben worden sei. Die Begehung habe am 24.05.2016 stattgefunden, wobei die Zustimmung von Frau Bürgermeisterin mündlich erfolgte. Der Umbau wurde in den Sommerferien 2016
durchgeführt. Aufgrund von weiteren Recherchen der Kontrollabteilung bei der
MA IV im Hinblick auf die Finanzierung des Projektes aus dem vererbten Geldbetrag erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass von der IIG & Co KG die Abrechnung für den Umbau einer Kinderkrippe im KG Hötting noch nicht erfolgt wäre.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau wurde vom Amt für Kinder, Jugend
und Generationen mitgeteilt, dass die Abrechnung der IIG & Co KG für den Umbau
einer Kinderkrippe im KG Hötting mit 21.02.2017 erfolgt sei und dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft übermittelt worden wäre. Der Kontrollabteilung
wurde vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft eine Aufstellung über den
nunmehr aktuellen Stand des veranlagten Erbes zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Projektes Kinderkrippe Hötting mit einem finanziellen Volumen von
€ 183.000,00 steht noch ein Restguthaben in Höhe von € 33.406,89 aus dem vererbten Geldbetrag zur Veranlagung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung von Teilbereichen des Amtes „Berufsfeuerwehr“
(Bericht vom 05.02.2014)
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Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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