Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf
- S.19
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BERICHT ÜBER DIE STICHPROBENARTIGE PRÜFUNG
DER MOBILEN ÜBERWACHUNGSGRUPPE (MÜG)
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
Zl. KA-01445/2012
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung der
mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck,
eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 28.06.2012 dem
Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 14.06.2012, Zl. KA-01445/2012,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag / -umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) beauftragt, die Gebarung der
Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach
§ 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung
dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74c leg. cit. hat
die Kontrollabteilung im Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der MA II eine stichprobenartige Prüfung der so genannten
„Mobilen Überwachungsgruppe“ (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck
vorgenommen.
Gender-Hinweis
Von der Kontrollabteilung wird darauf hingewiesen, dass die in diesem
Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen
der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Prüfungsgegenstand
In Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages wurden bei der durchgeführten Prüfung die Schwerpunkte vorrangig auf
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den rückblickend betrachteten Entstehungsprozess der MÜG,
Bemerkungen zum Tätigkeitsbereich der MÜG verbunden mit einer
Darstellung von wesentlichen gesetzlichen Grundlagen,
die personelle Ausstattung der MÜG samt der Ausbildungserfordernisse der Mitarbeiter,
die Abbildung der MÜG in der städtischen Kostenrechnung,
eine Einschau betreffend die im Referat Verkehrs- und Sicherheitsstrafen des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
abgewickelten Verwaltungsstrafverfahren des Jahres 2011 mit Vergleichswerten aus dem Jahr 2010 (als letztlichem Ausfluss der Tätigkeit der Mitarbeiter der MÜG)
gelegt. Prüfungsrelevant waren grundsätzlich die Haushaltsjahre 2010
und 2011, wobei zu Vergleichszwecken teilweise auch Daten aus Vorjahren tangiert worden sind und aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe punktuell auch auf Daten des aktuellen Jahres 2012 Bezug genommen worden ist.
Zl. KA-01445/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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