Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf

- S.21

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2.2 Vorgeschichte zur Einrichtung der MÜG
Vorgeschichte zur
Einrichtung der MÜG –
Beschluss des
Gemeinderates vom
06.12.1999

Im Hinblick auf die untragbaren Zustände, die sich im Sommer 1999 in
der Parkanlage Haydnplatz entwickelt haben, mahnte der damalige
Vizebürgermeister im Wege eines Antrages an den Gemeinderat verschiedene sozial- und ordnungspolitische Maßnahmen ein. Ein Teil
dieses Antrages befasste sich mit der Verstärkung der Überwachung
der Grünanlage Haydnplatz. Mit Beschluss des Gemeinderates vom
06.12.1999 wurde dieser Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.

Beschluss des
Stadtsenates vom
19.01.2000

Am 19.01.2000 erledigte der Stadtsenat den Antrag des ehemaligen
Vizebürgermeisters, indem er in dieser Angelegenheit u.a. auch beschlossen bzw. festgehalten hatte, dass „die Tätigkeit der städt. Parkwächter auslaufen wird und diese Agenden privaten Organisationen
übertragen werden, die die Grünanlage verstärkt überwachen sollen,
weshalb der Vertrag mit ihnen diesbezüglich ausgearbeitet werden soll“
sowie hinsichtlich des Alkoholverbotes „seitens der Legisten eine Änderung der städtischen Parkordnung vorzubereiten ist“.
2.3 Errichtung der MÜG

Ausschreibung der
Tätigkeit der
Überwachung der städt.
Grün- und Parkanlagen

Die Magistratsabteilung III hatte im Jahr 2004 die Tätigkeit der Überwachung der städt. Grün- und Parkanlagen im Offenen Verfahren im
Unterschwellenbereich ausgeschrieben. In weiterer Folge hatte die
MA I – Amt für Personalwesen im Frühjahr 2005 zu prüfen, ob die
Überwachung der städt. Grün- und Parkanlagen „nach dem Vorliegen
des deutlich über der Kostenschätzung liegenden Ausschreibungsergebnisses nicht besser und günstiger durch stadteigenes Personal erfolgen soll.“ Darüber hinaus war zu beurteilen, ob die Ausschreibung in
diesem Verfahrensstadium widerrufbar wäre.

Stadtsenatsvorlage der
MA I vom 24.03.2005

Im Ergebnis dieser Untersuchung unterbreitete die MA I – Amt für Personalwesen am 24.03.2005 dem Stadtsenat den Vorschlag, von einer
Vergabe an den Bestbieter Abstand zu nehmen, die Ausschreibung zu
widerrufen und die Überwachungstätigkeit mit eigenen Mitarbeitern
durch eine personelle Aufstockung um 5 Dienstposten im Erhebungsdienst durchzuführen. Diese Lösung sollte vorerst bis Jahresende 2005
befristet sein. Dem Stadtsenat sollte sodann nach Evaluierung der bis
dahin gemachten Erfahrungen rechtzeitig vorgeschlagen werden, ob
und inwieweit auch in den Folgejahren eine Überwachung durch stadteigenes Personal sinnvoll und zweckmäßig wäre.

Beschluss des
Stadtsenates vom
30.03.2005

Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck fasste in dieser Angelegenheit am 30.03.2005 folgenden Beschluss:
„Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck erteilt den
Auftrag, nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen das in vorstehend angeführter Sache eröffnete
Vergabeverfahren zu widerrufen.
Gleichzeitig ist das Projekt eines mobilen Sicherheitsdienstes,
wie im Aktenvermerk der MA I – Amt für Personalwesen vom
24.03.2005 dargelegt, unter Federführung der MA I umgehend
im Detail und in Kooperation mit der Bundespolizeidirektion
Innsbruck zu planen und umzusetzen.

Zl. KA-01445/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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