Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf

- S.34

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der personellen Aufstockung der MÜG im Zuge der Überwachung des
ruhenden Verkehrs wurde letztlich ein jahresdurchgängiger 24Stunden-Dienstbetrieb der MÜG umgesetzt. Die Mitarbeiter der MÜG
leisten ihren Dienst im Schichtbetrieb in Dienstschichten von jeweils
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Tagdienst) und 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
(Nachtdienst). Bezüglich der Mehrleistungsvergütung merkte die Kontrollabteilung an, dass deren Zuerkennung an lediglich 7 Mitarbeiter für
die Kontrollabteilung zunächst unverständlich erschien. Dies deshalb,
da die ursprüngliche Gewährung im Jahr 2008 im Zusammenhang mit
der Ausweitung von Dienstzeiten stand, die aktuell bestehenden
Dienstanweisungen jedoch eine gleichmäßige Verteilung der Dienste
auf Mitarbeiter vorsehen. Nach Rückfrage der Kontrollabteilung beim
Amtsvorstand argumentierte dieser, dass grundsätzlich lediglich jene
Mitarbeiter eine Mehrleistungsvergütung erhalten würden, welche an
der Ausbildung zum „Einsatzkoordinator“ teilnehmen. Ohne das Bestehen einer Mehrleistungsvergütung im Bereich der MÜG-Mitarbeiter
an und für sich zu kritisieren, bemerkte die Kontrollabteilung, dass sich
die Argumentation in Bezug auf diese Mehrleistungsvergütung im Vergleich zu jener, welche zum Zeitpunkt deren Einführung bestand, offensichtlich zwischenzeitlich geändert hat. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung korrespondiert der derzeitige Zuerkennungstitel nicht
(mehr) mit der seinerzeitigen Begründung.
Personalkosten in den
Jahren 2010 und 2011

Die gesamten Personalkosten der MÜG beliefen sich der städtischen
Kostenrechnung zufolge im Haushaltsjahr 2010 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von € 805.830,00 (im Jahr 2011 vorläufiger Wert aus der
KORE: € 868.655,00).
4.3 Ausbildung der MÜG - Mitarbeiter

Besonders geschulte
Organe der öffentlichen
Aufsicht

Nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 1 VStG kann die Behörde besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht ermächtigen, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen
eingestandener Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung
Geldstrafen einzuheben. In diesem Zusammenhang regelt § 38a
Abs. 2 IStR, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, die
zu einem städtischen Organ der öffentlichen Aufsicht bestellt werden
will.

Grundlehrgang

Prinzipiell werden die MÜG – Mitarbeiter im Rahmen eines fünfwöchigen Grundlehrganges mit Prüfung ausgebildet und im Zuge von monatlich abgehaltenen zwei- bis vierstündigen Fortbildungsveranstaltungen
sowie halbjährlich veranstalteten dreitägigen Kursen weiter geschult.
Abgewickelt wird diese Grundausbildung von Juristen des Stadtmagistrates Innsbruck, von je einem Vertreter des psychologischen Dienstes des Bundesministeriums für Inneres und des Landespolizeikommandos Tirol, dem Vorstand des Amtes für Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen sowie fallweise von weiteren externen Fachleuten
(z.B. Erste Hilfe Ausbildung).

Ausbildungsstunden

Zl. KA-01445/2012

Angesichts des Umstandes, dass die MÜG in einem rechtlich und
menschlich sensiblen Bereich (Anzeigen, Beschlagnahmungen, Meldekontrollen etc.) tätig ist, befasste sich auch der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck mit der Ausbildung der Mitarbeiter der
MÜG. Beispielsweise berichtete die Frau Bürgermeisterin in der SitBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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