Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf

- S.35

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zung des Gemeinderates vom 22.04.2010 zu einer Anfrage hinsichtlich
der Anzahl der Ausbildungsstunden, dass der Grundkurs 160 Stunden
und die Fortbildung in jedem Jahr 72 Stunden umfassen.
Dienstprüfung

In diesem Rahmen informierte die Frau Bürgermeisterin weiters, dass
nach Beendigung der Grundausbildung eine Dienstprüfung zum städtischen Organ der öffentlichen Aufsicht abzulegen sei. Die Prüfung werde von einer vierköpfigen Kommission unter Vorsitz der Abteilungsleiterin abgenommen. Die Beurteilung erfolge mit „bestanden“ oder „nicht
bestanden“. Sollte eine Prüfung mit „nicht bestanden“ beurteilt werden,
hätte der Bedienstete die Möglichkeit, eine Nachprüfung zu absolvieren. Würde die Nachprüfung ebenfalls mit „nicht bestanden“ beurteilt
werden, könnte diese Person nicht im Außendienst eingesetzt werden.
Im Konnex damit ist positiv anzumerken, dass alle bisher ausgebildeten Mitarbeiter der MÜG diese Dienstprüfung bestanden haben.

Prüfungsordnung –
Empfehlung

Zum Thema Ausbildung und Prüfung der MÜG-Mitarbeiter vermisste
die Kontrollabteilung eine verbindliche Prüfungsordnung, in der die
Rahmenbedingungen des Grundlehrganges und der kommissionellen
Prüfung näher definiert werden. Nach Meinung der Kontrollabteilung
könnten dort beispielsweise der Ausbildungsablauf (Fachrichtungen,
Stundenanzahl), die Zulassungskriterien, der Prüfungsablauf, der Modus der Bewertung von Prüfungsleistungen, die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission u.a.m. geregelt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, Überlegungen in dieser Hinsicht anzustellen und zur Erhöhung der Transparenz eine verbindliche Prüfungsordnung mit den wesentlichsten Kriterien in Kraft zu setzen. Im Anhörungsverfahren betonte der Vorstand des Amtes für Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen, dass eine Prüfungsordnung bereits
ausgearbeitet worden wäre und vorgesehen sei, diese mit der Änderung der MGO bindend zu verfügen.

Aus- und Weiterbildung
im Jahr 2011

Im Jahresbericht 2011 des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen wird dokumentiert, dass im Bereich der MÜG viel Zeit in
die Aus- und Weiterbildung investiert worden ist. Insgesamt wurden
sechs Fortbildungstage sowie monatliche Schulungen abgehalten, wobei die Schwerpunkte der Ausbildung auf die psychologische Schulung,
die Erste Hilfe und das Einsatztraining gelegt worden sind.
5 Die MÜG in der städtischen Kostenrechnung
5.1 Allgemeines

MÜG als
eigene Kostenstelle

In der städtischen Kostenrechnung ist für die MÜG die Kostenstelle
2710041 – Mobile Überwachungsgruppe eingerichtet.

Gesamtkostendeckungsgrad

Im Haushaltsjahr 2010 wurden auf der Kostenstelle 2710041 – Mobile
Überwachungsgruppe direkt zuordenbare Gesamtkosten in Höhe von
(gerundet) € 899.408,00 ausgewiesen. Den überwiegenden Teil dieser
Kosten bildeten mit 89,60 % die Personalkosten in Höhe von
€ 805.830,00. Außerdem wurden dieser Kostenstelle Umlagekosten in
Höhe von € 74.624,00 (41,50 % der Kostenstelle 2710001 Referatsle itung Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen) zugewiesen. Unter

Zl. KA-01445/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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