Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.64
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schau 2016 ergeben, dass nun beabsichtigt sei, das Ergebnis der Aktualisierung
der Friedhofsordnung sowie auch der Friedhofsgebührenordnung im II. Quartal
2017 an das Amt für Präsidialangelegenheiten zu übermitteln.
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Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 kündigte der Leiter des Referates
Friedhöfe nun an, die Einarbeitung im I. Quartal 2018 abzuschließen und das Ergebnis im II. Quartal dieses Jahres an das Amt für Präsidialangelegenheiten zur
dortigen Durchsicht weiterzuleiten.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Vorausgesetzt einer behutsamen Abtragung und Aufbewahrung der Grabeinrichtungen und Erfassung jedes aufgelassenen Grabzubehörs in einem zentral geführten Verzeichnis (Lagerliste) hat die Kontrollabteilung angeregt, Perspektiven zu
prüfen, inwieweit Einnahmen aus einem Verkauf oder einer Versteigerung von
Grabeinrichtungen erzielt werden können.
Dazu wurde im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahme mitgeteilt, dass angedacht sei, einen Verkauf von Grabeinrichtungen künftig versuchsweise durch eine
Versteigerung in einem Auktionshaus abzuwickeln.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2016 und 2017 wurde darauf hingewiesen, dass in den angeführten Jahren keine Versteigerung nötig war, da alle
Einrichtungen ordnungsgemäß entsorgt worden sind und „besondere Gräber …
aus denkmalrechtlicher Sicht erhalten“ bleiben. Eine Liste über die aufbewahrten
Grabdenkmäler und -kreuze wurde der Kontrollabteilung ausgehändigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Juni 1994 hat das Stadtbauamt Innsbruck einem Salzburger Antragsteller mittels Bescheid die Bewilligung für die Aufstellung von insgesamt 12 Kerzenautomaten für städt. Friedhöfe erteilt. Von den ursprünglich beantragten 12 Aufstellungsstandorten hat die Stadt Innsbruck letztlich in Absprache mit der damaligen Stadtführung die Zustimmung für drei Standorte nicht erteilt, weil durch die Automaten
eine Konkurrenzierung für die im unmittelbaren Nahbereich befindlichen Blumengeschäfte befürchtet wurde.
Im Zuge einer im Verlauf der Prüfung erfolgten Begehung wurde von der Kontrollabteilung festgestellt, dass von der (neuen) Betreiberfirma tatsächlich an insgesamt 13 Standorten Kerzenautomaten aufgestellt worden sind, wobei für die
nicht gestatteten vier Standorte offenbar auch nie ein Anerkennungszins vorgeschrieben worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesbezüglich umgehend ein vertragliches Verhältnis herbeizuführen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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