Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-13062013.pdf
- S.4
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13.
III 6339/2013
15.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B23, Höttinger Au,
Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Cusanusweg,
Huchenstraße, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von GR Federspiel):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 4.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B23, Höttinger Au, Bereich
zwischen Fischerhäuslweg, Fürstenweg,
Cusanusweg, Huchenstraße, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
14.
III 6340/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B24, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg Nrn. 51 und
51a sowie Ampfererstraße Nr. 18
(als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA - B15
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 4.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B24, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg Nrn. 51 und 51a sowie
Ampfererstraße Nr. 18 (als Änderung des
Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA B15 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
III 6345/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F10, Reichenau,
Bereich zwischen Durigstraße und
Reut-Nicolussi-Park (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE - F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 4.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F10, Reichenau,
Bereich zwischen Durigstraße und ReutNicolussi-Park (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F7), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft
16.
III 6346/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B9, Reichenau, Bereich zwischen Durigstraße und
Reut-Nicolussi-Park (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE - B6 und des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. RE - B6/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 4.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE - B9, Reichenau, Bereich zwischen
Durigstraße und Reut-Nicolussi-Park (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE -
GR-Sitzung 16.5.2013