Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-13122012.pdf

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-4-

6.

Verein Jugendhilfe Innsbruck,
Eingliederung in die Innsbrucker
Soziale Dienste GesmbH (ISD)

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von Tiroler Seniorenbund, GRin
Dr.in Pokorny-Reitter; 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 6.12.2012:
1.

2.

3.

Die Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD) wird beauftragt, die
Jugendzentren der Stadt Innsbruck
ab dem Geschäftsjahr 2013 vom Verein Jugendhilfe Innsbruck zu übernehmen.
Der Geschäftsführer der Innsbrucker
Soziale Dienste GesmbH (ISD) wird
ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag
entsprechend anzupassen und dem
Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die offene Jugendarbeit in den Jugendzentren soll zukünftig in enger
Abstimmung mit der Mag.-Abt. V,
Kinder- und Jugendförderung, entsprechen den pädagogischen
Grundsätzen offener Jugendarbeit in
inhaltlicher und organisatorischer Art
erfolgen.

4.

Beiliegender Entwurf einer Vereinbarung (Schenkungsvertrag) zwischen
dem Verein Jugendhilfe und der Innsbrucker Soziale Dienste GesmbH
(ISD) wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.

5.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, die finanzielle Abwicklung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

7.

Sie tritt mit der Beschlussfassung im Gemeinderat und dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Die neue Sportplatzordnung ist seitens der
Mag.-Abt. V, Sport, bei allen städtischen
Sportanlagen entsprechend der Sportplatzordnung gut sichtbar anzubringen.
8.

Projekt Neubau "Haus der Musik"
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von RUDI und FPÖ; 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck will mit finanzieller Beteiligung des Landes Tirol einen
Neubau "Haus der Musik" am Standort Universitätsstraße Nr. 1 laut dem
oben beschriebenen Nutzungs- und
Raumprogramm realisieren.

2.

Dafür wird das Grundstück Universitätsstraße Nr. 1 in die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
eingebracht und das Haus nach Fertigstellung an die Stadt Innsbruck
überlassen.

3.

Die Finanzierung der Errichtungskosten erfolgt über Transferzahlungen
der Stadt Innsbruck und über die Finanzierung der anteiligen Baukosten,
die durch das Land Tirol getragen
werden. Im Jahresvoranschlag 2013
ist im außerordentlichen Haus-halt
der Stadt Innsbruck bereits ein Betrag
von € 1.500.000,-- vorgesehen.

4.

Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wird beauftragt unter Einbindung der Mag.-Abt. IV die notwendigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Land Tirol und der Stadt
Innsbruck betreffend die Finanzierung
des Bauvorhabens abzuschließen.

5.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) wird beauftragt, zur Erlangung eines realisierungsreifen Projektes in Abstimmung mit der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und der Mag.Abt. V, Kultur - Konzepte und Veranstaltungen, einen Architekturwettbe-

V 8987/2012
Erlassung einer Sportplatzordnung für die Sportanlagen der
Stadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.11.2012:
Die beiliegende Sportplatzordnung-Neu für
die städtischen Sportanlagen wird beschlossen.
GR-Sitzung 13.12.2012

V-KU 11354/2012