Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.67
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Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde im Zuge der Follow up – Einschau 2015
nachgefragt und brachte das Ergebnis, dass die Absicht bestehe, die genannten
Punkte nach Bestellung eines neuen Amtsvorstandes und im Einvernehmen mit
den (betroffenen) Referatsleitern zu verwirklichen. Seitens des geprüften Referates war generell eine Kontrolle und Überarbeitung dieser Bereiche bis spätestens
Ende April 2016 vorgesehen.
Der weitere Umsetzungsgrad der Empfehlung wurde mittels der Follow – up Einschau 2016 abgefragt. Die Dienststelle kommunizierte gegenüber der Kontrollabteilung, dass aufgrund mehrerer Wechsel in der Referatsleitung eine Bereinigung
von Formalien nicht durchgeführt werden konnte.
Die Follow – up Einschau 2017 brachte in diesem Zusammenhang das Ergebnis,
dass eine entsprechende Überarbeitung erfolgte. Die bestätigende Funktionsmatrix wurde der Kontrollabteilung beigebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Verbindung mit Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren wurde vom seinerzeit zuständigen Referatsleiter auf eine Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung verwiesen. Der Kontrollabteilung wurde
der Bericht des Landes Tirol für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Aus diesem
Bericht ging hervor, dass das Land Tirol offensichtlich seit dem Jahr 2008 statistische Erfassungen und Auswertungen der Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften
im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren durchführt und vornimmt. In diesem Statistikbericht des Landes wurden unter anderem Themen wie Verfahrensdauer (samt allfälligen Verzögerungsgründen), behördliche Überwachungstätigkeiten, Berufungsverfahren sowie allfällige Beschleunigungspotenziale analysiert.
Das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen nahm an der vom Land Tirol angebotenen statistischen Erfassung und Auswertung nur im Jahr 2013 teil.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Stadt Innsbruck als eine der neun in Tirol
für gewerbliche Betriebsanlagenverfahren zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
an dieser Verfahrensstatistik des Landes gemäß Auskunft des damaligen Referatsleiters seit der vergangenen Statistik für das Jahr 2013 nicht mehr teilnahm.
Eine Begründung dafür gab es nach Rücksprache der Kontrollabteilung mit dem
damals zuständigen Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen nicht. Aus
Sicht der Kontrollabteilung war eine Teilnahme der Stadt Innsbruck an der Landesstatistik aus mehreren im Bericht dargelegten Gründen überlegenswert.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, die (erneute) Teilnahme an der Landesstatistik zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Für den Fall, dass die Beteiligung an der Landesstatistik von der Dienststelle begründbar nicht gewünscht
wird, sollten nach Einschätzung der Kontrollabteilung Überlegungen in Richtung
einer alternativen statistischen Erfassung und Auswertung (mit allfälligen Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Statutarstädten oder vergleichbaren Bezirkshauptmannschaften) angestellt werden.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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