Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.68

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Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle die Überlegungen der Kontrollabteilung im Hinblick auf eine erneute Teilnahme an der Landesstatistik für Betriebsanlagenverfahren. Es wurde vom betroffenen Referat jedoch empfohlen, mit einer
etwaigen Entscheidung hierüber seinerzeit noch zuzuwarten, da nach dem damaligen Wissensstand der Behörde die Einführung einer einheitlichen bundesweiten
Betriebsanlagenstatistik angedacht war.
Im Rahmen der vergangenen beiden Follow up – Einschauen (der Jahre 2015 und
2016) wurde von der betroffenen Dienststelle auf die Entwicklung bzw. Einführung
eines bundesweiten Statistikprogramms ab dem Jahr 2017 verwiesen.
Aktuell berichtete der mittlerweile zuständige Leiter des Referates Gewerbe und
Betriebsanlagen, dass mit 16.03.2017 ein Erlass des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Durchführung eines bundeseinheitlichen
Monitoring betreffend die Verfahren zur Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen (bzw. diesbezüglicher Änderungen) ergangen ist. Dabei ist festgelegt worden,
dass die darin angeführten Informationen vom österreichischen Städtebund und
von allen Städten mit eigenem Statut gesammelt und sodann übermittelt werden.
Die erste Meldung von Daten (für das Jahr 2017) an den österreichischen Städtebund wurde vom Referatsleiter für das zweite Quartal 2018 avisiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Stichprobenartige Prüfung liegenschaftsbezogener Verträge der Stadt
(Bericht vom 28.09.2015)

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Ein damaliger Pächter hat am 21.12.2011 beim städtischen Referat Liegenschaftsangelegenheiten um Verlängerung des bestehenden Bestandverhältnisses
angesucht. Daraufhin ist dem Bestandnehmer ein Vertragserstentwurf mit einem
jährlichen Pachtzins von netto € 1.050,00 vorgelegt worden. Die Stadt Innsbruck
und der Pächter einigten sich schließlich auf einen wertgesicherten Pachtzins in
der Höhe von netto € 280,00 bzw. € 0,040 je m² zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das neue Pachtverhältnis hat am 01.01.2012 begonnen und endet am
31.12.2016. Die Stadt Innsbruck konnte somit trotz gleichbleibender landwirtschaftlicher Nutzung des verpachteten Grundstückes das Jahresentgelt um mehr
als das Doppelte erhöhen.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass unter der Rubrik „Nutzungen auf Privatgrundstücken der Stadt Innsbruck“ des Entgeltkataloges für die Nutzungsart „Landwirtschaftliche Nutzungen“ als Entgelt empfohlene Sätze der Landeslandwirtschaftsammer (Weide bis € 0,0072; mehrschnittige Wiesen € 0,0072 bis € 0,018; Ackerland € 0,018 bis € 0,036; Feldgemüsebau und gärtnerische Nutzung € 0,036 bis
€ 0,120) ausgewiesen sind und regte an, diese in regelmäßigen Zeitabständen auf
deren Angemessenheit und Marktüblichkeit zu evaluieren.
In der damaligen Stellungnahme informierte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten darüber, dass mit der Landeslandwirtschaftskammer in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen und mit dem städtischen Forstamt eine Evaluierung
der bekannt gegebenen Richtsätze besprochen wurde.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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