Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14042011.pdf
- S.1
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K u r z p r o t o k o l l
4.
Das Grundstück 773/3, KG 81102
Amras, wird frei von bücherlichen und
außerbücherlichen Belastungen übergeben und ist hinsichtlich dem Höchsbetragspfandrecht zu C-LNr. 5 zugunsten der Tiroler Sparkasse AG
eine Pfandfreistellungserklärung beizubringen.
5.
Das Baurecht ob der Baurechtseinlagezahl 1015, KG 81102 Amras, wird
in dem Umfang, wie es liegt und
steht, erworben. Die Stadtgemeinde
Innsbruck verzichtet auf Gewährleistungsansprüche.
6.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und
die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes. Die daraus
entstehenden Kosten übernimmt zur
Gänze die Stadtgemeinde Innsbruck
und trägt alle damit verbundenen öffentliche Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung.
G R - S i t z u n g
1 4 . 4 . 2 0 1 1
1.
I-Präs. 155/2011
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Spielplatzordnung geändert wird sowie Entwurf einer
Verordnung, mit der die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert
wird
Beschluss (einstimmig)
Antrag des Stadtsenates vom 13.4.2011:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Spielplatzordnung geändert
wird (Beilage 1) sowie der ebenfalls
beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung zum Schutz der
städtischen Parkanlagen geändert wird
(Beilage 2) werden beschlossen.
2.
I-RA 1150/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Baurechtes ob der Baurechtseinlage EZ 1015 sowie das
Grundstück 773/3, vorgetragen
in EZ 1037, jeweils Grundbuch
81102 Amras (Rossaugasse 28),
im Ausmaß von 450 m2 von
Kohla Max
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
das Baurecht ob der Baurechtseinlage EZ 1015 sowie des Grundstück
773/3, vorgetragen in EZ 1037 im
Ausmaß von 450 m2, beide
81102 Amras.
2.
Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.
3.
Der gesamte Kaufpreis ist binnen
vierzehn Tagen nach beidseitig beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
GR-Sitzung 14.4.2011
Hingegen trägt die Kosten einer
allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derjenige Vertragsteil, der diese für sich in Anspruch nimmt.
7.
Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes (Kaufpreis zuzüglich Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr von insgesamt 4,5 %)
wird ein Nachtragskredit durch die
Aufnahme eines Kommunaldarlehens
aus der Vp. 5.846000.001200 genehmigt.