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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14072011.pdf

- S.3

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-3-

tenden Erschließungskosten nach
dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz angerechnet werden.
Die Zuschussleistung der Stadtgemeinde Innsbruck ist nach oben mit
der Höhe der vorzuschreibenden Erschließungskosten begrenzt.
9.

5.

Die Stadtgemeinde Innsbruck schließt
mit der C ZWEI Investment GesmbH
und der Leiner Rudolf GesmbH einen
Bauherrenvertrag ab, in welchem die
Abwicklung der Straßenbaumaßnahmen am Grabenweg und Griesauweg,
wie insbesondere Planung, Vergabe,
Bauausführung und Kostentragung
bzw. Kostenzuschuss seitens der
Stadtgemeinde Innsbruck geregelt
werden.

sodass keine Kaufpreiszahlung mehr
erfolgt.
3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck bringt
das Grundstück .482, vorgetragen in
EZ 188, Grundbuch 81113 Innsbruck
sowie die Baurechtseinlage EZ 1627,
Grundbuch 81113 Innsbruck, in die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG), FN 229813k, ein. Damit wird
die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) Eigentümerin des gesamten Grund und Bodens, auf welchem sich die Schule Adolf-PichlerPlatz befindet, sowie Eigentümerin
des Gebäudes.

4.

Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) räumt der Stadtgemeinde
Innsbruck ein Belastungs- und Veräußerungsverbot an Grundstück .482
in EZ 188, Grundbuch 81113 Innsbruck, ein.

5.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Löschung der Baurechtsliegenschaft EZ 1627, Grundbuch 81113
Innsbruck, als Vorkaufsberechtige (CLNr. 1) zu.

6.

Die Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Stadtgemeinde Innsbruck vom 22.11.1962
betreffend der unentgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten, in welchen die Schule Adolf-Pichler-Platz
untergebracht ist, wird auf die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) überbunden.

7.

Die aus Anlass der, mit den in Pkt. 2
dargestellten Eigentumserwerb der
Stadtgemeinde Innsbruck, am Baurecht verbundenen Kosten, Abgaben
und Gebühren, trägt zur Gänze die
Stadtgemeinde Innsbruck. Mit der
Vertragserrichtung wird die Tiroler
Kommunalgebäude Leasing (TKL) III
GrundverwertungsgesmbH zu einem
Entgelt, welches in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, beauftragt.

8.

Die aus Anlass der, mit den in den
Punkten 3. bis 5. angeführten Rechtsgeschäfte, entstehenden Kosten, Abgaben und Gebühren, trägt zur Gänze

I-RA 1470/2010
Stadtgemeinde Innsbruck und
Tiroler Kommunalgebäude Leasing (TKL) III GrundverwertungsgesmbH, Beendigung des Immobilien-Leasing-Mietvertrages,
Kauf des Baurechtes samt den
generalsanierten Räumlichkeiten
der Schule Adolf-Pichler-Platz,
Einbringung in die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.7.2011:
1.

2.

Der Immobilien-Leasing-Mietvertrag,
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Tiroler
Kommunalgebäude Leasing (TKL) III
GrundverwertungsgesmbH, wird einvernehmlich aufgelöst.
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt
von der Tiroler Kommunalgebäude
Leasing (TKL) III GrundverwertungsgesmbH das Baurecht, für welches
die Baurechtseinlage EZ 1627,
Grundbuch 81113 Innsbruck, eröffnet
wurde. Der Kaufpreis, welcher in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird, liegt bereits zur Gänze bei der
Tiroler Kommunalgebäude Leasing
(TKL) III GrundverwertungsgesmbH,

GR-Sitzung 14.7.2011