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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14072011.pdf

- S.5

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9.

Bei Baurechtsende am 28.1.2069 ist
das Baurechtsgrundstück nach Wahl
der Stadtgemeinde Innsbruck entweder vollständig geräumt und in dem
Zustand, in dem es sich bei Übergabe
an die Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk GesmbH befand, oder unter Belassung einzelner oder aller
Baulichkeiten an die Stadtgemeinde
Innsbruck zurückzustellen.
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat bei
Ablauf des Vertragsverhältnisses keine Entschädigung für die Baulichkeiten oder sonstige Investitionen auf
der Liegenschaft zu leisten. Dies gilt
auch für den Fall, dass das Baurecht
aus welchem Grund auch immer, vorzeitig erlöschen sollte.

10. Der Baurechtszins bleibt für die im
Baurechtsvertrag vom 19.8.1966 vereinbarte Dauer bis 28.1.2049 unverändert. Der ab 29.1.2049 geltende
marktkonforme Baurechtszins wird im
Einvernehmen der Vertragsparteien
festgelegt. Kann ein Einvernehmen
nicht erzielt werden, holte jede Vertragspartei auf ihre Kosten ein entsprechendes Gutachten eines allgemein und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen ein und bildet das
arithmetische Mittel der in den Gutachten festgestellten Werte den ortsüblichen und marktkonformen Baurechtszins.
11. Nach dem Ende der optimalen Baurechtsverlängerung wird der Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk
GesmbH ein Vormietrecht eingeräumt, wobei eine Vermietung bis
längstens 28.1.2073 erfolgt. Der Mietzins entspricht dem zuletzt bezahlten
Baurechtszins zuzüglich Indexanpassung.

GR-Sitzung 14.7.2011

7.

Benennung der neuen Rad- und
Fußwegbrücke über die Sill in
"Tiflisbrücke"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.7.2011:
§1
Die im vorliegenden Plan dargestellte Fußund Radwegbrücke, wird gemäß LGBl.
Nr. 4 vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und Nummerierung von Gebäuden § 1 und § 8, in Verbindung mit § 18 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 in der
geltenden Fassung als
"Tiflisbrücke"
benannt.
§2
Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.
8.

IV 5892/2011
Liniennetzoptimierung 2011/2012
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) und Bestellung zusätzlicher Leistungen gemäß ÖPNVVertrag, Umsetzung des "Paketes 1"

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von RUDI, FPÖ und FREI UND
FREIHEITLICH; 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2011:
1.

Der Umsetzung des Gesamtpaketes 1 der Liniennetzoptimierung
2011/2012 per 12.9.2011 wird zugestimmt und gemäß Punkt 5.3 des geltenden Vertrages des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) als
zusätzliche Verkehrsleistung bestellt.

2.

Zur finanziellen Bedeckung wird ein
Nachtragskredit für die Vp. 1/875000755130 (Laufende Transferzahlung Betriebsabgang) für das Jahr 2011 in
der Höhe von € 47.900,-- und für das
Jahr 2012 in der Höhe von
€ 160.400,-- (inklusive Index) genehmigt.