Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14072011.pdf

- S.7

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4.

12.

Die Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH
(ISpA) wird beauftragt, den geänderten Unternehmensgegenstand dem
Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

Hiervon werden Zuschüsse Dritter
(wie zum Beispiel der Zuschuss des
Tourismusverbandes Innsbruck und
seine Feriendörfer {TVB} in der Höhe
von € 40.000,--) im selben Prozentschlüssel in Abzug gebracht. (Land
Tirol € 144.600,-- und Stadtgemeinde
Innsbruck € 96.400,--).

V 6139/2011
Gründung des Olympiazentrums
Tirol-Innsbruck/Kühtai

4.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.6.2011:
1.

2.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck bekennt sich dazu, in Kooperation mit
dem Land Tirol und der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck, das
Leistungszentrum zur Ausbildung und
Betreuung von SportlerInnen in olympischen Disziplinen (Olympiazentrum)
einzurichten und zu erhalten.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
den vorliegenden Vereinbarungen
(1. Zl. Präs. IV-O-12140, Zl. I-Präs.
597/2010, GZ 138895/11) zur Führung des Leistungszentrums zur Ausbildung und Betreuung von SportlerInnen in olympischen Disziplinen,
sowie (2. Präs. IV-O-12140) zur Nutzung der Leichtathletiktribüne, des
Werkstättentraktes und der Leichtathletik-Außenanlage am UniversitätsSportinstitut am Campus Sport, Fürstenweg Nr. 185, 6020 Innsbruck, abgeschlossen zwischen der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck, dem
Land Tirol und der Stadtgemeinde
Innsbruck, zu.
Die Bedeckung der laut Vereinbarung
(1. GZl. Präs. IV-O-12140, Zl. IPräs 597/2010, GZ 138895/11) anteiligen Kosten ist durch die
Vp. 1/269000.757200 (Laufende
Transferzahlung - Olympiastützpunkt)
gegeben.
Der jährliche Gesamtaufwand in der
Höhe von € 281.000,-- wird gemäß
Vereinbarung vom Land Tirol mit einem Anteil von 60 % (€ 168.600,--)
und von der Stadtgemeinde Innsbruck
mit einem Anteil von 40 %
(€ 112.400,--) übernommen.

GR-Sitzung 14.7.2011

Gemäß Vereinbarung (2. Zl. Präs. IVO-12140) werden für die Innsbrucker
Leichtathletikvereine und den Tiroler
Leichtathletikverband Ersatzräumlichkeiten geschaffen. Der jährliche Gesamtaufwand in der Höhe von
€ 75.000,--, wird gemäß Vereinbarung
mit einem Anteil zu je 50 %
(€ 37.500,--) vom Land Tirol und von
der Stadtgemeinde Innsbruck übernommen.
Die Bedeckung ist, beginnend mit
dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013 seitens der Mag.Abt. V, Sport, anzumelden bzw. einzurichten.

5.

Die Stadtgemeinde Innsbruck entsendet gemäß § 28 Abs. 2 lit. e Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 i. d. g. F. folgende Personen als Beiratsmitglieder.
Sportreferent:
Bgm.-Stellv. Christoph Kaufmann
Leiter der Mag.-Abt. V, Sport:
Romuald Niescher

6.

Die Mag.-Abt. V, Sport, wird zur
Durchführung und Wahrnehmung der
inhaltlichen Belange, die Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, mit den
Vertragsabwicklungen beauftragt und
ermächtigt.