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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf

- S.3

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-3-

7.

IV-RA 630/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf des Grundstückes .958,
derzeit vorgetragen in EZ 340,
Grundbuch 81125 Pradl (Kravoglstraße 20), im Ausmaß von
950 m2 an die Zima Wohn- und
Projektmanagement GesmbH zur
Errichtung einer Wohnanlage mit
insgesamt acht Wohnungen und
einer Tiefgarage mit zwanzig
Pkw-Abstellplätzen

eine Kapitaltransferzahlung an die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) in dieser Höhe, welche mit 1.2.2011
fällig ist (Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2011).
In den weiteren Verhandlungen mit der
Zima Wohn- und Projektmanagement
GesmbH soll darauf gedrungen werden,
bei allfälliger Erhöhung der Baudichte eine
aliquotierte Aufpreiszahlung durch die
Käuferin zu vereinbaren.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.8.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft an
die Zima Wohn- und Projektmanagement
GesmbH das Grundstück .958 im Ausmaß
von 950 m2, derzeit vorgetragen in
EZ 340, Grundbuch 81125 Pradl (Kravoglstraße 20), zur Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt acht Wohnungen
und einer Tiefgarage mit zwanzig PkwAbstellplätzen.
1.

2.

3.

4.

Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert. Für die
entstandenen Planungskosten bezahlt die Käuferin einen Pauschalbetrag, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird.
Die Planungskosten und der erste
Teilbetrag des Kaufpreises, welcher
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, sind am 31.8.2010 zur Zahlung fällig. Der Kaufpreisrest ist am
1.2.2011 fällig.
Das Grundstück ist frei von bücherlichen Lasten sowie von Bestandrechten, wofür die Verkäuferin Gewähr
leistet.
Die Kosten der Vertragserstellung
und seiner grundbücherlichen Durchführung einschließlich aller dabei zur
Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren trägt die Käuferin.

Für die von der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) im Vertrauen auf
den Erwerb des Grundstückes bisher
getätigten Aufwendungen laut vorliegender Aufstellung (Grund- und Planungskosten) leistet die Stadtgemeinde Innsbruck
GR-Sitzung 14.10.2010

8.

IV-RA 1675/2008
Stadtgemeinde Innsbruck und
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH, Grundtausch betreffend der Verlegung des Hungerburgweges im Zuge des Neubaues der Nordkettenbahn, vertragliche Regelung

Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI und
2 Liberales Innsbruck; 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.10.2010:
1.

Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Ralph
Krieglsteiner, GZl. 7778B, tauscht und
übergibt die Stadtgemeinde Innsbruck
aus Grundstück 882, KG 81121 Mühlau,

-

die Teilfläche 4 im Ausmaß von 44 m2

-

die Teilfläche 5 im Ausmaß von 5 m2

-

und die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH übernimmt diese Teilflächen in ihr Eigentum.

2.

Die Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH tauscht und übergibt der
Stadtgemeinde Innsbruck aus Grundstück 703/4, KG 81121 Mühlau,

-

die Teilfläche 1 im Ausmaß von
420 m2

-

die Teilfläche 3 im Ausmaß von
137 m2

-

und aus Grundstück .257, KG 81121
Mühlau, die Teilfläche 9 im Ausmaß
von 4 m2,