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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf

- S.10

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30.

III 13615/2010
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö23, Arzl, Bereich
Schusterbergweg, nördlich des
Geschützten Landschaftsteiles
"Arzler Kalvarienberg", (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

Mehrheitsbeschluss (gegen Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer, Bgm.-Stellv. Kaufmann, StRin Dr.in Moser, GRin KeuschniggLadurner, GR Schuster, GR Mag. Krackl,
ÖVP, StRin Dr.in Pokorny-Reitter;
13 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
5.10.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö23, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg", (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO} Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

GR Schuster, GR Mag. Krackl, TSB, ÖVP,
StRin Dr.in Pokorny-Reitter; 15 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
5.10.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F39, Arzl,
Bereich der Gp. 64/1, KG Arzl, (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.

32.

III 6200/2009
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HÖ - Ö20, Hötting,
Bereich nördlich Weiherburggasse Nr. 31c, Villa Hallhuber
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
5.10.2010:

31.

III 13618/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F39, Arzl, Bereich
der Gp. 64/1, KG Arzl, (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn.
Nr. 2533), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

Mehrheitsbeschluss (Bgm.in Mag.a OppitzPlörer, Bgm.-Stellv. Kaufmann, StRin
Dr.in Moser, GRin Keuschnigg-Ladurner,
GR Mag.a Mayr, GR Abenthum,
GR-Sitzung 14.10.2010

Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HÖ - Ö20, Hötting, Bereich
nördlich Weiherburggasse Nr. 31c, Villa
Hallhuber (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO},
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG
2006, wird beschlossen.