Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.34
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Der Antrag des Stadtsenates vom 12.11.2008 wurde in dieser Sitzung
des Gemeinderates einstimmig und ein in diesem Zusammenhang eingebrachter Ergänzungsantrag mit einer Gegenstimme angenommen.
AR-Sitzung der ISD am
25.11.2008 bzw. ao. GV
der ISD am 17.12.2008
Nach ausführlichen Erörterungen im Aufsichtsrat der ISD am
25.11.2008 ist die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von
€ 35.000,00 um € 3.000.000,00 auf € 3.035.000,00 letztlich in der ao.
Generalversammlung der ISD am 17.12.2008 beschlossen worden. Die
entsprechende Änderung ist im Gesellschaftsvertrag eingearbeitet sowie korrekterweise dem Firmenbuch gemeldet und dort am 28.01.2009
eingetragen worden.
Höhe des Stammkapitals Das Stammkapital der ISD beträgt aktuell € 3.035.000,00. Die Alleinge-
sellschafterin Stadtgemeinde Innsbruck hat die Stammeinlage zur Gänze übernommen und in voller Höhe geleistet.
2.3 Organe der Gesellschaft
Organe
Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Geschäftsführung
Das Unternehmen hat einen Geschäftsführer, der gem. § 15 Abs. 1
GmbHG in Verbindung mit § 10 Abs. 8 lit. e des Gesellschaftsvertrages
von der Generalversammlung berufen wurde. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit 04.12.2002 selbstständig, er
ist über Beschluss der Generalversammlung vom 24.05.2007 ab
01.01.2008 für weitere 5 Jahre, also bis zum 31.12.2012, bestellt worden.
Nach § 5 der GO für die Geschäftsführung der ISD ist zur Vertretung
des Geschäftsführers bei Abwesenheit ein Einzelprokurist zu bestellen.
Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 27.03.2003 der Erteilung einer Einzelprokura nach § 9 Abs. 2 bzw. § 10 Abs. 8 lit. e des
Gesellschaftsvertrages die Zustimmung erteilt. Der Einzelprokurist vertritt die Gesellschaft seit 23.05.2003 selbstständig.
Verantwortung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer ist nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages für
die Leitung der Gesellschaft und die Entscheidung in allen gesellschaftlichen Angelegenheiten, die nach dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag oder einem Gesellschafterbeschluss nicht dem Aufsichtsrat oder
der Generalversammlung vorbehalten sind, verantwortlich. Ihm obliegt
lt. § 18 Abs. 1 GmbHG auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens.
Quartalsberichte
Gemäß § 28a GmbHG ist der Geschäftsführer verpflichtet, dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und
die Lage des Unternehmens schriftlich zu berichten. Diese gesetzliche
Auflage hat der Geschäftsführer der ISD erfüllt, indem er so genannte
„Quartalsberichte“ erstellt hat, die in den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen des Prüfungszeitraumes behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind.
Zl. KA-05050/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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