Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.46
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
100 %ige Kapitalgarantie gegeben ist und die Veranlagung(en) mit
einer Mindestverzinsung ausgestattet waren/sind. Andererseits ist für
den Bereich der ISD in naher Zukunft nach Einschätzung der Kontrollabteilung nicht damit zu rechnen, dass großartige freie Liquiditätsreserven für längerfristige Veranlagungen zur Verfügung stehen werden.
Zusammenfassende
Feststellungen
hinsichtlich Investmentfondsanteilen an Gemischten Fonds I und II
Zusammenfassend hält die Kontrollabteilung betreffend die Veranlagungen „Gemischter Fonds I und II“ fest:
Die ursprünglich zur Bedeckung der Abfertigungsrückstellungen
getätigten Investments haben zum Zeitpunkt deren Anschaffung im
Jahr 1999 den damals in Geltung stehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprochen.
Die Kursentwicklung gestaltete sich in den Jahren 1999 bis 2002
deutlich negativ, während es in den Jahren 2003 bis 2006 wieder zu
einer Erholung der Kurse kam. Im Jahr 2007 (€ 26.492,10) und in
einem wesentlich deutlicheren Ausmaß im Jahr 2008 (€ 191.218,00)
mussten erneut Abwertungen vorgenommen werden.
Im Zuge der Realisierung der beiden Veranlagungspositionen ergab
sich unter Berücksichtigung der Ausschüttungserträge für den Gemischten Fonds I ein Veranlagungsverlust in Höhe von € 28.277,04
bzw. für den Gemischten Fonds II ein Veranlagungsüberschuss in
Höhe von € 57.969,84.
Den Berechnungen des Wirtschaftsprüfers zufolge ergibt sich im
Vergleich zu einer allfälligen risikolosen Veranlagung (Festgeldkonto
bzw. gebundenes Sparbuch mit Konditionierung zu 3-M-Euribor
abzgl. 1/8 %) eine Differenz zu Lasten der ISD im Ausmaß von
ca. 430 Tsd.
Aus den der Kontrollabteilung in dieser Sache zur Verfügung gestellten Unterlagen war ein entsprechendes Reporting/Risikomanagement nicht erkennbar (weder von den Banken noch von der ISD
selbst).
Rückblickend betrachtet erfolgte der Verkauf der Investmentfondsanteile zu einem schlechten Zeitpunkt. Auf Basis der geänderten
gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Wertpapierdeckungsverpflichtung von Abfertigungsrückstellungen wäre eine
gänzliche Veräußerung bereits ab 01.01.2007 möglich gewesen.
Zum damals vorherrschenden Kursniveau wären (unter Berücksichtigung der Ausschüttungserträge) Veranlagungsverluste jedenfalls
vermeidbar gewesen bzw. hätte sich ein durchaus akzeptabler Veranlagungserfolg (Überling in Höhe von ca. € 190,3 Tsd.) ergeben.
Hinweis der
Kontrollabteilung –
nachträgliche Bewertungsperspektive
Zl. KA-05050/2010
Die Kontrollabteilung betont deutlich, dass ihre zeitliche Bewertungsperspektive im Zusammenhang mit der Beurteilung der getätigten Veranlagungen in die Vergangenheit gerichtet ist und sie in ihrer Argumentation somit auf Gegebenheiten (z.B. Kursentwicklung, Zinsentwicklung) aufbauen kann, welche dem Unternehmensmanagement (sowohl
Geschäftsführung als auch Aufsichtsrat) in dieser Art und Weise nicht
bekannt sein konnten.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
18