Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf

- S.54

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Ausgaben dieses Jahres – 2010
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2008

2007

2006

Vollzahler

1,06%

1,26%

1,23%

1,28%

Selbstzahler

19,21%

19,99%

20,72%

21,80%

Teilzahler

33,76%

33,78%

33,50%

33,15%

Dritte

3,08%

3,14%

3,39%

3,45%

57,10%

58,17%

58,85%

59,68%

Land Tirol

38,09%

37,01%

36,42%

35,62%

Stadt Innsbruck

4,81%

4,82%

4,73%

4,70%

100,00%

100,00%

100,00%

100,00%

GESAMT

2005

Zur obigen Auswertung hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass sich
die in der Statistik ausgewiesenen Umsatzerlöse nicht nur aus den Erträgen betreffend den Wohnbereich, die Erhöhte Betreuung 1 und 2,
die Teilpflege 1 und 2 sowie die Vollpflege, sondern auch aus weiteren
Erlösen wie bspw. im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege oder der
Tagespflege zusammensetzten.
5 Mietverträge
Gründung ISD als
Betriebsgesellschaft

Da die ISD als reine Betriebsgesellschaft gegründet worden ist, befinden sich die von ihr genutzten Liegenschaften und Objekte nicht in
ihrem Eigentum, sondern werden von Dritten angemietet. Der Großteil
der Mietverhältnisse besteht mit der IIG & Co KG als Vermieter.

Keine schriftlichen
Mietverträge –
Empfehlung

Bereits in ihrem letzten Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung und der Jahresrechnung 2004 der ISD aus dem Jahr 2006
stellte die Kontrollabteilung dar, dass der AR in seiner Sitzung vom
07.07.2004 eine Liste von insgesamt 19 bereits mit den Vorgängerorganisationen (ISF, SGS, Verein „Wohnungslosenhilfe InnsbruckWOHINN“) bestandenen Mietverhältnissen zur Kenntnis genommen
hat, in die die ISD gegenüber der Generalvermieterin IIG & Co KG letztlich eingetreten ist. In diesem Zusammenhang bemängelte die Kontrollabteilung damals, dass dieser Vertragseintritt in weiterer Folge
nicht mehr schriftlich geregelt worden ist und diesbezüglich beide Seiten offenbar von konkludenten Vertragsverhältnissen ausgingen. Auf
die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung, das System der
Mietverträge in Schriftform zu vervollständigen, teilte die ISD damals
mit, dass es auch dem Willen der ISD entspräche – wo nicht vorhanden
– auf schriftliche Mietvereinbarungen umzustellen bzw. diese zu vervollständigen.
Zur aktuell durchgeführten Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest,
dass für das Wohn- und Pflegeheim Reichenau, das Alexihaus, die
(städt.) Herberge, das Sozialzentrum Dreiheiligen, das Kinderzentrum
Pechegarten, das Kinderzentrum Mariahilf sowie das Sozialzentrum

Zl. KA-05050/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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