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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf

- S.58

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Mietzinsvorschreibungen
Sozialzentrum
Dreiheiligen –
Empfehlung

Im Objekt Dreiheiligenstraße 9 ist das von der ISD betriebene Sozialzentrum Dreiheiligen untergebracht. Ein schriftlicher Mietvertrag mit
der IIG & Co KG liegt dabei nicht vor. Die Kontrollabteilung stellte bei
einem Vergleich der m²-Preise aller im Rahmen der ISD bestehenden
Mietverhältnisse fest, dass auf Basis der Daten aus den an die ISD gerichteten Vorschreibungen bezüglich des Sozialzentrums Dreiheiligen
der mit Abstand höchste m²-Satz im Ausmaß von netto mtl. € 11,92
pro m² (insgesamt netto mtl. 1.633,72 für 137,10 m²) zu bezahlen ist.
Gleichzeitig wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass sich ebenfalls im
Objekt Dreiheiligenstraße 9 das von der ISD geführte Alexihaus befindet. Für diese Einrichtung wird der ISD den Mietzinsvorschreibungen
zufolge ein m²-Satz in Höhe von netto mtl. € 2,37 verrechnet.
Die Kontrollabteilung empfahl zur Mietzinsvorschreibung für das Sozialzentrum Dreiheiligen, in Abstimmung mit der IIG & Co KG zu prüfen,
ob die Mietzinshöhe rechnerisch korrekt ist bzw. sein kann. Sollte sich
dies bestätigen, wäre nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung mit
der IIG & Co KG über die Angemessenheit des Mietzinses zu verhandeln. Im Anhörungsverfahren sagte die ISD zu, das Problem und die
Empfehlung der Kontrollabteilung an die IIG & Co KG heranzutragen.
Der Geschäftsführer der ISD äußerte in diesem Zusammenhang jedoch
seine Befürchtung, dass bei einer Mietzinsdiskussion bezüglich des Sozialzentrums Dreiheiligen auch die Frage der äußerst günstigen Mietkonditionen für das Alexihaus miteinbezogen werden könnte, was für
die Gesamtsituation eher nicht förderlich wäre. In ihren Anmerkungen
brachte die Kontrollabteilung nochmals deutlich zum Ausdruck, dass
ihre Zweifel weniger darin liegen, dass der Mietzins für das Alexihaus
zu gering ist, sondern vielmehr wird vermutet, dass die Mietzinshöhe
für das Sozialzentrum Dreiheiligen schlicht und einfach (rechnerisch)
nicht korrekt bzw. in weiterer Folge zu hoch ist. Eine diesbezügliche
Prüfung war für die Kontrollabteilung mangels eines in Schriftform vorliegenden Mietvertrages nicht möglich.
6 Cash-Flow und URG – Kennzahlen
6.1 Geldflussrechnung

Allgemeines

Mittels der Geldflussrechnung (Cash-Flow Statement) werden Mittelzufluss und Mittelverwendung eines Rechnungsjahres nach Herkunft und
Verwendungsart erfasst und somit Ursachen und Wirkungen von Liquiditätsverschiebungen aufgezeigt. Entsprechend dem standardisierten
Berechnungsmodell der Österreichischen Vereinigung für Finanzanalyse
und Anlageberatung (ÖVFA) gliedert sich die Geldflussrechnung in die
drei Bereiche „Netto-Geldfluss aus operativer Tätigkeit, Netto-Geldfluss
aus Investitionsaktivität(en) sowie Netto-Geldfluss aus Finanzierungsaktivität(en)“.

Veränderung(en) im
„Finanzmittelfonds“

Insgesamt erklärt die Geldflussrechnung die betragliche Veränderung
im so genannten „Finanzmittelfonds“ bzw. der liquiden Mittel (Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, sonstige flüssige Mittel in Form von kurzfristigen Geldanlagen als Liquiditätsreserve).

Zl. KA-05050/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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