Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf

- S.63

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Zl. KA-05051/2010

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG VON
TEILBEREICHEN DER GEBARUNG 2009
DES VEREINES „ALPENZOO INNSBRUCK-TIROL“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung 2009 des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ vom 2.9.2010
eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 28.9.2010 dem
Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 2.9.2010, Zl. KA-05051/2010, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen

Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung hat aufgrund ihrer Prüfkompetenz gemäß § 74
Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 eine
Einschau in Teilbereiche der Gebarung des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ (im Folgenden auch kurz Alpenzoo genannt) vorgenommen.

Prüfgegenstand

Geprüft wurde stichprobenartig der gelegte Jahresabschluss 2009. In
manchen Bereichen sind zu Vergleichszwecken auch die Jahre zuvor
bzw. aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe auch fallweise das Geschäftsjahr 2010 mit einbezogen worden.
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Rechtliche Grundlagen

Vereinszweck

Zl. KA-05051/2010

Der „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 organisiert. Er hat den Zweck, den Alpenzoo zu betreiben
und dabei die Europäische Tierwelt wissenschaftlich zu erforschen. Die
Vereinstätigkeit erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit und ist nicht auf
Gewinn gerichtet.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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