Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.64
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Statutenänderung
Die Vereinsstatuten sind zuletzt mit Beschluss der Generalversammlung
vom 11.7.2005 geändert worden. In diesem Rahmen wurden im Wesentlichen zwecks Erhaltung des Status der Gemeinnützigkeit die zur
Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel detaillierter aufgelistet. Die Statutenänderung ist der Vereinsbehörde gemeldet und von
dieser nicht untersagt worden.
Mittelaufbringung
Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel werden
durch
• ideelle sowie durch
• materielle
Mittel aufgebracht.
Die materiellen Mittel beinhalten u.a. auch den Pachtbetrieb der Fischzucht. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung bemerkt,
dass der mit der Landeslandwirtschaftskammer abgeschlossene Pachtvertrag bezüglich der Fischzucht in Thaur mit Jahresende 2009 ausgelaufen ist und die Einnahmen aus dem Pachtbetrieb damit obsolet geworden sind.
Mitgliedsbeitrag
Dem Verein gehörten zum Prüfungszeitpunkt 12 Mitglieder und 3 Ehrenmitglieder an. Der von der Generalversammlung festgelegte Mitgliedsbeitrag beträgt seit 2008 € 5.000,00. Bezüglich der Ehrenmitglieder wurde festgestellt, dass für eine im Jahr 2005 verliehene Ehrenmitgliedschaft der hiezu erforderliche formelle Beschluss der Generalversammlung nicht eingeholt wurde. Laut Stellungnahme wurde dies bei
der Generalversammlung am 12.7.2010 nachgeholt.
Vereinsorgane
Als Vereinsorgane sind die Generalversammlung, das Präsidium, die
Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht installiert. Diese sind den ihnen nach den Statuten auferlegten Pflichten im geprüften Zeitraum
nachgekommen.
3 Rechnungswesen – Finanzielle Gebarung
Betriebsergebnis
Der Verein ermittelt jährlich ein Betriebsergebnis im Sinne der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften, die dazu erforderlichen buchhalterischen Aufzeichnungen werden automationsunterstützt erstellt.
4 Jahresrechnung
Rechnungslegungsvorschriften
Der Alpenzoo ist als mittelgroßer Verein im Sinne des VerG 2002 zu
klassifizieren. Hinsichtlich der Beschaffenheit des Rechnungswesens
bedeutet dies, dass das Leitungsorgan des Vereines am Ende eines
Rechnungsjahres innerhalb von 5 Monaten einen Jahresabschluss gemäß den Bestimmungen des UGB aufzustellen hat.
Die Jahresrechnung 2009, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ist - wie auch in den Vorjahren - von einem Wirtschaftstreuhänder erstellt worden.
Zl. KA-05051/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
2