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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15072010.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 5 . 7 . 2 0 1 0

1.

I-Präs-00167e/2010
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Friedhofsordnung für die
städtischen und nichtstädtischen Friedhöfe geändert wird

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2010:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Friedhofsordnung für die
städtischen und nichtstädtischen Friedhöfe
geändert wird, wird genehmigt.
2.

IV – 7714/2010
Darbo Annemarie, Generalsanierung des Objektes Siebererstraße 6, Förderungsansuchen nach
dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.7.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin des Objektes Siebererstraße 6, Frau
Annemarie Darbo, für die Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss von € 44.290,--.
Die Auszahlung der Förderungsbeträge
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

3.

IV-15954/2009
Stadtgemeinde Innsbruck,
Abtretung der gesamten Geschäftsanteile der Leitstelle Tirol
GesmbH an das Land Tirol und
Vereinbarung

1. Die Stadt Innsbruck tritt seine gesamten
Geschäftsanteile der Leitstelle Tirol GmbH
in Höhe von € 10.000,-- oder 27,28 % dem
Land Tirol mit 1.1.2010 zum Nominalpreis
von € 10.000,-- ab.
2. Sämtliche Kosten der Vertragserrichtung, Beurkundung etc. gehen zu Lasten
des Landes Tirol.
3. Allfällige Aufwendungen die sich für den
Zeitraum der städtischen Beteiligung an
der Leitstelle Tirol ergeben, werden von
beiden Gesellschaftern im Rahmen der
Vereinbarung über die Aufteilung der
laufenden Kosten abgedeckt. Für die Stadt
Innsbruck bedeutet dies einen Anteil von
26 %.
4. Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
alle mit der Veräußerung der Gesellschaftsanteile verbundenen Rechtsgeschäfte und die entsprechenden Urkunden
rechtsverbindlich zu unterfertigen.
5. Die Erlöse aller Brandmeldeanlagen
aus dem Bereich der Stadt Innsbruck
gehen zukünftig an die Leitstelle Tirol
GmbH.
6. Die laut Gutachten des TÜV München
notwendige Aufrüstung und Optimierung
am Bestandsgebäude mit Kosten in Höhe
von Ca. € 300.000,-- wird von der Stadt
Innsbruck mit 30 % (ca. € 90.000,--)
getragen.
7. Die Büroräumlichkeiten im Eingangsbereich Hunoldstr. 17 (derzeitige Nutzung
durch die Berufsfeuerwehr für Vorbeugenden Brandschutz) werden zukünftig im
Rahmen eines Bestandsvertrages von der
Leitstelle Tirol genutzt. Der vorbeugende
Brandschutz wird im Bestandsgebäude
der Berufsfeuerwehr untergebracht.
8. Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG wird beauftragt mit der Leitstelle Tirol
GmbH einen Vertrag bezüglich der
Grundbenützung abzuschließen.
9. Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV beauftragt.
Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 30.06.2010:

Antrag des Stadtsenates vom 27.01.2010:

Die Stadt Innsbruck stimmt dem beiliegenden Entwurf einer Änderung / Ergän-

GR-Sitzung 15.7.2010