Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15072010.pdf

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zung der Vereinbarung Präs.IV-16668
vom 31.03.2005 zwischen der Stadt
Innsbruck und der Leitstelle Tirol GmbH
zu.

4.

Vorstehender Zusatzantrag von GR Mag.
Kogler wird Punkt 1 (gegen 2 LIBERALES
INNSBRUCK, 1 FPÖ, 2 RUDI und GR
Haager; 6 Stimmen) und Punkt 2 (gegen
2 LIBERALES INNSBRUCK) mehrheitlich
abgelehnt.

IV-2439/2006
Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die
Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung), Änderungen

5.

Regional- und Straßenbahnsystem für den Tiroler Zentralraum
Innsbruck, Etappe 1a: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis
zum 5. Gymnasium

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.6.2010:
I.
Die Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung)
werden geändert (siehe Beilage, Änderungen fett dargestellt):
II.
Darüber hinaus sind die in der
Subventionsordnung verwendeten
Genderbezeichnungen zu korrigieren.
III.
Für den operativen Bereich wird
das Referat Subventionen/Förderungen
beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die
jeweiligen Förderstellen ihre Formulare
entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich der Verpflichtungserklärung anpassen.
Zusatzantrag von GR Mag. Kogler:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Mag.-Abt. IV möge prüfen und
gegebenenfalls dem Gemeinderat
einen Vorschlag unterbreiten, in wie
weit die Subventionsempfänger angehalten werden können, das in Zusammenhang mit der „neuen“ Marke
Innsbruck entwickelte CD zu verwenden.
2. § 9(2) Eine diesbezügliche Ermächtigung zum Zwecke der Einschau in die
Belege oder sonstigen im direkten
Zusammenhang mit dem Förderungszweck stehenden Aufzeichnungen hat
die / der Subventionsempfänger auf
Verlangen zu erteilen.
Mag. Kogler e. h.

GR-Sitzung 15.7.2010

IV-05365/2010

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
1 FPÖ, GR Haager, 2 RUDI; 12 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2010:
1. Die Stadt Innsbruck spricht sich für die
Verlängerung der Straßenbahnlinie 3
(Etappe 1a) zum 5. Gymnasium aus und
stimmt den Projektergänzungen in der
Gesamthöhe von rund € 6 Mio. (städtischer Anteil rund € 4 Mio.) zu.
2. Der städtische Kostenanteil für die
Etappe 1a in Höhe von maximal €
39.220.000,-- wird aus den bereits
genehmigten Mitteln (GR vom 21.02.2007
IV-18053/2007) zur Realisierung des
Regional- und Straßenbahnprojektes
finanziert.
3. Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV beauftragt.

6.

Air&Style-Snowboard-Contest im
Bergisel-Stadion, Erlass der Eintritts-Erlösbeteiligung für die
Jahre 2008 bis 2014

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.6.2010:
Im Sinne einer zusätzlichen Unterstützung
einer in ihrer Bedeutung über die Stadtgrenzen hinausgehenden Jugend- und
Sportveranstaltung, der so genannten Air
& Style (Snowboard Contests am Bergisel)
wird sowohl gegenüber dem Veranstalter,
als auch gegenüber der Firma BergiselBetriebsgesellschaft mbH auf die 5%ige
Erlösbeteiligung an den erlösten Eintrittsgeldern (laut Mietvertrag zwischen der
Stadt Innsbruck und der Bergiselbetriebs